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Algerier wird nicht eingebürgert: Er ist der Islamischen Heilsfront zu nah

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Lausanne/Marly Im August 2008 hatten der Algerier und seine Frau das Gemeindebürgerrecht von Marly bekommen. In einer Anhörung vor einer Einbürgerungskommission des Grossen Rates hatte der Vater von fünf Kindern die Islamische Heilsfront FIS als seine Partei bezeichnet, deren Ziel es sei, die Korruption zu bekämpfen und Algerien zu demokratisieren. Aufgrund dieser Umschreibung verweigerte der Grosse Rat dem Algerier das Bürgerrecht.

Das Kantonsparlament erinnerte damals daran, dass die FIS eine Organisation sei, die für die Schaffung eines islamischen Gottesstaates kämpfe. Darüber hinaus sei die Gleichsetzung von Demokratie und Atheismus «mit den Grundsätzen der schweizerischen Rechtsordnung unvereinbar».

Entscheid des Parlaments «nicht diskriminierend»

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in letzter Instanz bestätigt und als nicht diskriminierend bezeichnet. Die verweigerte Einbürgerung gründet nach Ansicht der Richter nicht allein auf der Zugehörigkeit des Gesuchstellers zur FIS. Entscheidend sei vielmehr die Tatsache, dass der Algerier sich nicht von der extremistischen Doktrin und den terroristischen Aktivitäten der Organisation distanziert hatte. Stattdessen habe er die FIS als reine Oppositionspartei dargestellt, vergleichbar mit einer demokratischen Partei in der Schweiz, heisst es in der Begründung.

Extremistisch und gewalttätig

Die Lausanner Richter erinnern daran, dass der Bundesrat die FIS in einem Bericht von 2004 als extremistische religiöse Bewegung beschreibt. Demnach hängt die Organisation einer gewalttätigen Ideologie an und befürwortet eine strenge Auslegung der Scharia.

Vor dem Verfahren vor Bundesgericht hatte der einbürgerungswillige Algerier vergeblich versucht, seine geäusserten Ansichten zu revidieren. In einem Brief an die Begnadigungskommission des Grossen Rates beteuerte er, nicht mehr der Ideologie der FIS anzuhängen. sda

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