Länger als ein Jahr ist ein Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen: Er hat Alimente von insgesamt 9800 Franken für seinen Sohn nicht bezahlt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Ausserdem muss der Vater 150 Franken Gebühren und 45 Franken Dossierkosten berappen. Der Mann ist nicht erwerbstätig. Um für das Nicht-Bezahlen bestraft zu werden, müsste der Vater eigentlich erwerbstätig sein. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass sich der Mann weder um seine finanzielle Belange kümmert, noch ein Interesse hat, einer Arbeit nachzugehen. Deshalb verurteilte sie ihn trotzdem wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. mir
- Plasselb
- 25.04.2024
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- 25.04.2024
1994, vor 30 Jahren, ereignete sich der Erdrutsch im Falli-Hölli-Gebiet. Er kam allmählich und zerstörte innerhalb von rund einem halben Jahr eine ganze Ferienhaussiedlung. …