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Alkoholkontrollen auf den Gewässern sollen für mehr Sicherheit sorgen

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 Auf dem Murtensee haben sich kürzlich zwei Bootsunfälle ereignet. Bei beiden war der Steuermann angetrunken. Das Bundesamt für Verkehr möchte einen Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille für Boots- und Schiffsführer; es hat die Änderung der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Kantonspolizei Freiburg, das kantonale Amt für Schifffahrt, ein Segelschullehrer und der Präsident des Motorbootclubs Murtensee sprechen sich gegenüber den FN alle für den neuen Grenzwert aus. Wie die Schifffahrtspolizei das Gesetz dereinst durchsetzen kann, ist jedoch noch nicht klar. emu

Bericht Seite 3

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