Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Alkoholproduktion: Schnaps brennen darf nicht jeder

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Spirituosen dürfen in der Schweiz nur in Brennereien mit einer Konzession hergestellt werden. Die Konzessionen erteilt die eidgenössische Alkoholverwaltung. Der Grossteil entfällt mit über 8000 auf die Landwirtschaft. Gewerbliche Konzessionen gibt es rund 320.

Auch wenn aus eigenen Früchten Schnaps gebrannt wird, untersteht dieser der Alkoholsteuer. Ein Liter Obstbrand zu 40 Volumenprozent Alkohol wird zum Beispiel mit 11,60 Franken besteuert. Für Kleinproduzenten wird die Steuer um 30 Prozent ermässigt. Dies gilt für fünf Liter reinen Alkohol pro Jahr. Wer jährlich mehr als 200 Liter reinen Alkohol herstellt, gilt als Gewerbeproduzent. Landwirte dürfen in Abhängigkeit der Grösse ihres Betriebes eine gewisse Menge reinen Alkohols steuerfrei produzieren oder herstellen lassen. hpa

Meistgelesen

Mehr zum Thema