Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Allgemeinverbindliche GAV sollen Kantonsregeln vorgehen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen kantonalem Recht betreffend Mindestlöhne, 13. Monatslohn und Ferienanspruch vorgehen. Dieser Meinung ist das Parlament. Es hat am Mittwoch eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen.

Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 95 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte setzten sich durch. Im Ständerat hatte eine FDP/Mitte-Mehrheit obsiegt.

Die Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) hat zum Ziel, Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen überzuordnen und somit die Sozialpartnerschaft vor «umstrittenen Eingriffen» zu schützen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema