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Als der Vennerbrief die Wahlen regelte

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Als der Vennerbrief die Wahlen regelte

Vor 600 Jahren hat die Stadt Freiburg eine Verfassung erhalten, die das ganze Ancien Régime überdauerte

Heute vor genau 600 Jahren, am 24. Juni 1404, hat sich die Stadt Freiburg eine Verfassung gegeben, die bis 1798 in Kraft bleiben sollte: den so genannten Vennerbrief. Das Staatsarchiv Freiburg eröffnet heute Donnerstag eine Ausstellung zum Thema.

Von CAROLE SCHNEUWLY

24. Juni 1404, in der Franziskanerkirche zu Freiburg: Es ist der Tag des heiligen Johannes des Täufers, und wie gewohnt hat sich die 940 Mann starke Bürgergemeinde zusammengefunden, um die Ämter neu zu besetzen. Allerdings sollen in diesem Jahr nicht nur Ämter besetzt, sondern auch die Modalitäten dieser Neubesetzungen festgeschrieben werden. Das Dokument, das die sorgfältig handverlesene Bürgergemeinde verabschiedet, ist eine Stadtverfassung, die, zumindest dem Buchstaben nach, bis zum Ende des Ancien Régime 1798 Bestand haben wird.

Venner an den Schalthebeln der Macht

Vier Exemplare werden 1404 von dem neuen Grundgesetz angefertigt: eines für jeden der vier Venner, die den vier damaligen Stadtquartieren (Burg, Au, Spital und Neustadt) vorstehen. «Vennerbrief» wird das Dokument dementsprechend geheissen, und tatsächlich kommt den Vennern in dem Text eine zentrale Rolle zu: Sie stellen das Wahlmännergremium zusammen, das jeweils bereits eine Woche vor dem 24. Juni den Kleinen Rat, den Rat der Sechzig sowie das Amt des Schatzmeisters für das kommende Jahr bestellt – die Bürgerversammlung hat diese Wahl nur noch zu bestätigen.

Auch wer überhaupt an der Bürgerversammlung teilnehmen darf, wird von den Vennern bestimmt: die «geeignetsten und nützlichsten» Männer aus jedem Quartier, sorgfältig ausgewählt, auf dass keine aufrührerischen Elemente in die Versammlung eindringen.

Vom Paternoster zum «Kästly»

Direkt gewählt werden von der Bürgerversammlung der Schultheiss, der Bürgermeister, die vier Venner sowie der Grossweibel. Alle Gewählten
haben sogleich ihre Amtseide zu schwören, wobei strenger Amtszwang herrscht: Wer in ein Amt gewählt wird und die Wahl nicht annimmt, muss eine Busse von zehn Pfund bezahlen und wird für zehn Jahre aus der Stadt verbannt.

Für das Zählen der Stimmen bei den Wahlen – ebenso wie bei Abstimmungen – wird in Freiburg ein ungewöhnliches System angewandt, wie aus dem Vennerbrief von 1404 hervorgeht: Gezählt wird mit Hilfe von Paternostern, und die hierfür zuständigen Paternosterträger müssen eigene Eide ablegen. 1649 wird dieses System von der «Blinden Wahl» mit Hilfe so genannter «Kästlys» oder «Trucklys» abgelöst, wie sie auch in den italienischen Stadtrepubliken Venedig, Genua und Rom benutzt werden.

Wider den Aufruhr in der Stadt

Nebst den vier ursprünglichen Exemplaren des Vennerbriefs, davon angefertigten Abschriften und den verschiedenen Eidbüchern ist im Staatsarchiv Freiburg auch eine Ergänzung zum Vennerbrief erhalten, welche die Bürgerversammlung im April 1407 verabschiedet hat. Die Ergänzung setzt die Strafen für all jene fest, die in der Stadt aufrührerische Versammlungen anzetteln.

Grund für den Zusatz dürften die Ereignisse um Jaquet Aymonot, zuerst Venner des Neustadtquartiers und später Bürgermeister, sein. 1406 wurde Aymonot als Bürgermeister abgesetzt, weil er in Bern über innerfreiburgische Meinungsverschiedenheiten betreffend das ewige Bündnis mit Bern geklagt hatte. Die Absetzung und Verbannung des beliebten Aymonot scheint innerhalb der Freiburger Bürgerversammlung für einige Unruhe gesorgt zu haben.

Geburtsurkunde der Neustadt

Das Proletariat des Neustadtquartiers jedenfalls, aus dem der Gerbersohn Aymonot hervorgegangen ist, ist «durch die Ergänzung zum Vennerbrief in die Freiburger Geschichte eingegangen», schreibt Kathrin Utz Tremp, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Staatsarchiv Freiburg.

Für das Neustadtquartier ist der Vennerbrief noch in anderer Hinsicht von besonderer Bedeutung: Erstmals tritt es hier gleichberechtigt neben den drei anderen Stadtquartieren in Erscheinung. Der Vennerbrief kann damit indirekt als «Geburtsurkunde» des Neustadtquartiers betrachtet werden.

Die Ausstellung im Staatsarchiv an der Zeughausstrasse 17 dauert bis Mitte September. Öffnungszeiten: Mo. 9 bis 12 und 13.30 bis 17 Uhr, Di. bis Fr. 7.30 bis 12 und 13.30 bis 17 Uhr. Vernissage: Do., den 24. Juni, um 17 Uhr.

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