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Ältere Arbeitnehmende stärker unter Druck

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Die Schwierigkeiten der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt haben sich in den letzten Jahren akzen­tuiert. Von der ehemals überdurchschnittlichen Arbeitsmarktpartizipation ist nichts mehr übrig, und die Zahl der Aussteuerungen hat stark zugenommen. Den Betroffenen droht damit trotz langer Erwerbskarriere die Altersarmut, obwohl die gute Wirtschaftslage der letzten Jahre sich endlich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht – die Arbeitslosenzahlen gehen zurück. Davon profitieren aber nicht alle Alterskategorien im gleichen Ausmass. Seit 2013 ist die Zahl der arbeitslosen Personen über 50  Jahren deutlich überdurchschnittlich angestiegen, länger auf hohem Stand verharrt und geht jetzt in der Erholung langsamer zurück als bei den übrigen Alterskategorien. Während es im letzten Jahr im Vergleich zu 2013 bei den beiden jüngeren Alterskategorien deutlich weniger Arbeitslose gab, sind immer noch mehr Personen über 50 bei den regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) gemeldet.

Zahlreiche Aussteuerungen

Diese Zahlen sind einerseits ein Effekt der demografischen Entwicklung. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Aussteuerungen berücksichtigt werden. Hier zeigt sich gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) insbesondere bei den älteren Arbeitslosen eine deutlich überproportionale Anzahl – besonders ausgeprägt seit 2011. Während sich für die meisten Alterskategorien von 2005 bis 2017 konstante oder nur leicht steigende Sozialhilfequoten feststellen lassen, ist die Zunahme bei den 56- bis 64-Jährigen frappant. Insbesondere seit 2011 steigt die Sozialhilfequote bei den älteren Personen stark überdurchschnittlich. Insgesamt hat sich die Zahl der Sozialhilfe beziehenden 56- bis 64-Jährigen in dieser Zeitspanne auf über 30 000 Personen verdoppelt.

Auch aus dem «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ergeben sich Anhaltspunkte für Schwierigkeiten der älteren Arbeitnehmenden. So beurteilen ältere Arbeitnehmende ihre Arbeitsmarktfähigkeit deutlich negativer als ihre jüngeren Pendants. Konkret steigt der Anteil der Arbeitnehmenden, die bei einem freiwilligen oder unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust grosse Schwierigkeiten bei der Suche nach einer vergleichbaren Stelle erwarten, mit zunehmenden Alter markant an. Während bei den 16- bis 29-Jährigen jeder Dritte und bei den 30- bis 45-Jährigen knapp die Hälfte mit entsprechenden Schwierigkeiten rechnet, glauben bei den 46- bis 65-Jährigen rund zwei Drittel nicht oder kaum daran, bei Stellenverlust wieder eine vergleichbare Stelle zu finden. Auffällig ist zudem, dass der Anteil der Arbeitnehmenden mit eingeschränkter Arbeitsmarktmobilität bei den beiden jüngeren Alterskategorien stabil bleibt, während er bei den älteren Arbeitnehmenden weiter zunimmt.

Grosse Fallhöhe

Bei einer Aussteuerung wenige Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter ist die Fallhöhe besonders gross. Einerseits sind die letzten Jahre vor der Pen­sionierung besonders wichtig für den Aufbau der BVG-Rente. Dazu tragen die hohen Löhne aufgrund der üblichen Lohnentwicklung und die höchsten Altersgutschriften in Prozenten des koordinierten Lohns bei. Andererseits droht der gänzliche Ausschluss aus dem Rentensystem der Pensionskassen. Die Ersparnisse in der Pensionskasse bleiben zwar als Vermögen auf einem Freizügigkeitskonto erhalten, lösen aber keinen Rentenanspruch mehr aus. Drittens bleibt nach einer Aussteuerung nur der Vermögensverzehr, da das letzte soziale Auffangnetz – die Sozialhilfe – erst ab einem Vermögensfreibetrag von 4000 Franken zum Tragen kommt. Teilweise wird dies von den kommunalen Sozialhilfen gar so ausgelegt, dass über Frühpensionierungen auch noch der Zugriff auf die auf dem Freizügigkeitskonto liegenden Pensionskassengelder erwirkt wird.

Ein Ziel muss die Vermeidung der Aussteuerung und damit der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden sein. Dazu braucht es eine Weiterbildungspolitik, in der die einzelnen Personen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand gut zusammenarbeiten. Dazu gehören Standortbestimmungen ab der Mitte des Erwerbslebens, eine ausgebaute Berufsbildung für Erwachsene und breitere Unterstützung der Weiterbildungsbemühungen gerade von älteren Arbeitnehmenden. Ein weiteres Element ist eine wirksame Stellenmeldepflicht. Die Stellenmeldepflicht funktioniert so, dass heute deutlich mehr offene Stellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Entscheidend wäre es, dass die Arbeitgeber bei Stellenbesetzungen auch bereit sind, aus der Auswahl an arbeitslosen Personen Mitarbeiter zu rekrutieren. Für ältere ausgesteuerte Arbeitnehmende bräuchte es zudem Sonderlösungen, die den Vermögensverzehr bremsen und das für die Altersvorsorge aufgebaute Kapital schützen. Für Travail.Suisse wäre zudem der Verbleib bei der Pensionskasse auch im Fall von Arbeitslosigkeit eine wichtige Massnahme. Weiter sollte laut der Gewerkschaft die Einführung einer ausgebauten Arbeitslosenhilfe oder ein System mit Brückenrenten geprüft werden.

Aussteuerung

Sozialhilfe nach Jobverlust

Verliert man als Arbeitnehmer die Stelle, dann kann man bei der regionalen Arbeitsvermittlung je nach Alter und Beitragszeit zwischen 9  und 29 Monaten Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. Schafft man es in der Zeit nicht, eine neue Stelle zu finden, erhält man den Stempel: «Ausgesteuert». 2017 wurden durchschnittlich 3279 Menschen pro Monat ausgesteuert. Hat man eigenes Vermögen, muss man dieses nutzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Nur wer kein eigenes Vermögen mehr besitzt, hat ein Recht auf Unterstützung.

tr

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