Bern Die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin werden ab 2012 wieder von den Krankenkassen vergütet – zumindest bis 2017. Bis dahin sollen die Alternativmethoden neu evaluiert werden.
Für Didier Burkhalter geht es nicht bloss um eine Wiederaufnahme der fünf Methoden in den Leistungskatalog. Das Gesetz gebe aber die Möglichkeit, Behandlungen mit umstrittenen Methoden über die Grundversicherung zu vergüten, solange deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit noch abgeklärt würden. sda
Bericht und Kommentar Seite 23