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Altes Mobiliar fürs neue Schulhaus

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Die Schülerinnen und Schüler der Deutschsprachigen Orientierungsschule Freiburg (DOSF) sind heute auf drei verschiedene Schulhäuser verteilt. Nach den Sommerferien können sie endlich in einen Neubau einziehen, der allen 340 Schülerinnen und Schülern Platz bietet (die FN berichteten).

Vor Kantonsgericht

Doch im 55 Millionen Franken teuren Bau werden sie an ihren alten Pulten und auf ihren alten Stühlen sitzen: Die Stadt Freiburg hat zwar den Auftrag für das Schulmobiliar vergeben–doch ein Unternehmen, das eine Offerte eingereicht hatte und nicht berücksichtigt wurde, hat einen Rekurs eingelegt. Der Oberamtmann des Saanebezirks hat den Rekurs abgewiesen, doch die Firma zog dessen Entscheid vor das Kantonsgericht. Dort ist er nun hängig. Und es besteht die Möglichkeit, dass die Sache bis vor Bundesgericht geht.

Solange der Rekurs hängig ist, kann die Stadt das Mobiliar nicht bestellen. Darum muss die DOSF nun die alten Stühle und Pulte mitzügeln. Am neuen Standort wird die Schule jedoch mehr Räume zur Verfügung haben, zudem wird nach den Ferien eine neue Klasse eröffnet–es braucht also mehr Mobiliar als bisher. «Die Anzahl Pulte reicht gerade so», sagt Schuldirektor Patrick Furter. «Aber Stühle haben wir zu wenig.»

«Alle können sitzen»

Gemeinderätin Andrea Burgener Woeffray (SP) will sich zum Rekurs nicht äussern, da das Verfahren noch läuft. «Schade, können wir nach den Ferien nicht mit neuen Stühlen und Pulten in das neue Gebäude einziehen», sagt sie. Und betont: «Alle Schülerinnen und Schüler werden sitzen können, die Baukommission hat eine gute Zwischenlösung gefunden.»

Der Rechtsweg

Sie könne nicht abschätzen, wie lange das Verfahren dauern werde und wann die Gemeinde das neue Mobiliar bestellen könne. «Aber ich akzeptiere es, dass es Einsprachemöglichkeiten gibt, ich stelle den Rechtsweg nicht infrage», so Burgener.

Aus Rücksicht auf das laufende Verfahren will die Gemeinderätin auch nicht sagen, um welche Summe es bei dem Auftrag geht. Da die Bestell-ung dem öffentlichen Beschaffungswesen untersteht, muss der Betrag mindestens 230 000 Franken umfassen; ab dieser Summe müssen Lieferungen und Dienstleistungen ausgeschrieben werden.

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