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Altwerden leichter machen?

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Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner im Kanton wird in den kommenden Jahren ansteigen, von 40 000 auf geschätzte 80 000. Damit wird diese Bevölkerungsgruppe einen Anteil von etwa 25 Prozent erreichen. Aus diesem Grund hat der Staat das Konzept Senior+ ins Leben gerufen. Es will das Älterwerden leichter machen. Mit diesem Konzept will der Staat aber nicht nur die Seniorinnen und Senioren unterstützen, die gesundheitliche Probleme haben, sondern auch die dynamischen Vertreter dieser Bevölkerungsschicht. Das Konzept Senior+ stellt in dieser Hinsicht einen Vorschlag für eine umfassendere Alterspolitik dar. Man möchte nämlich die Autonomie der Über-65-Jährigen erhalten und fördern, ihre Eingebundenheit in der Gesellschaft stärken, sie zu einem aktiven Mitwirken animieren und im Ganzen die Solidarität und den Austausch zwischen den Generationen fördern. Ein hehres und sinnvolles Ziel also. Aber wie soll es umgesetzt werden?

Bedarfsabklärung

Maryse Aebischer, Vorsteherin des kantonalen Sozialvorsorgeamtes, betonte in ihrem Vortrag anlässlich des Forums des Christlich-sozialen Kartells, dass das Projekt relativ abstrakt sei und es darum einen Massnahmenplan gebe, der auf fünf Jahre angelegt ist. In diesem Massnahmenplan finden sich 25 konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Projektes Senior+. Der Kanton Freiburg hat gute Leistungserbringer im Bereich der Pflege, sagte Aebischer, aber die Koordination zwischen den Leistungserbringern funktioniere noch nicht optimal. Dementsprechend sei es ein wichtiges Ziel, dass etwa Ärzte, Spitäler, Pflegeheime oder die Spitex die «gleiche Sprache sprechen» würden. Mittels einer Bedarfsabklärung, die allen Leistungserbringern zugänglich sein müsse, solle beispielsweise bei einem Spitalaustritt der Bedarf an Pflege und an sozialer Betreuung festgehalten werden. Es wird für professionell Pflegende dann beispielsweise ersichtlich, welche Transport- oder Essmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wie die Wohnsituation ist oder ob pflegende Angehörige beteiligt sind. Dieses Instrument der Bedarfsabklärung soll verhindern, dass jeder beteiligte Leistungserbringer «immer wieder von vorne anfangen muss», betonte Aebischer.

Vom Alters- zum Pflegeheim

 Eine zweite Neuerung betrifft eine begriffliche Umdefinition im Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen (SMLG). Bislang zahlten Krankenkassen nur dann Versicherungsleistungen, wenn pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren in einem anerkannten Pflegeheim Unterschlupf fanden. Altersheime und betreute Wohnungen fielen oft nicht in diese Kategorie. Neu soll der Begriff Pflegeheim nun aber auch auf Altersheime und betreutes Wohnen ausgeweitet werden, so dass auch die Menschen in diesen Einrichtungen Anspruch auf Krankenkassenleistungen erhalten.

Autonomie im Alter

Wer zuhause leben will, soll das so lange wie möglich dürfen und können, meint Maryse Aebischer. Die Autonomie der älteren Generation soll also gefördert und unterstützt werden. Das Projekt Senior+ setzt sich zum Ziel, ältere Menschen auch im sozialen Bereich besser in die Gemeinschaft einzubetten. Der Staat wird sich vermehrt für Kurse wie jene von der Pro Senectute einsetzen, die zum Ziel haben, den Senioren dabei zu helfen, den Alltag zu meistern.

 Maryse Aebischer betonte aber auch, dass der Pflegebereich nicht funktionieren kann ohne die Angehörigen und freiwilligen Helfer, die es in grosser Zahl gibt. Sie sind enorm wichtig, und darum sieht das Projekt Senior+ vor, auch in diesem Bereich Kurse finanziell zu unterstützen, die darauf abzielen, pflegende Angehörige zu schulen und zu begleiten. Zudem sollen auch Projekte unterstützt werden, die im Wohnbereich zusätzliche Dienstleistungen generieren wollen, so dass beispielsweise Seniorinnen und Senioren davon profitieren können. Es gibt etwa Projekte, die Mietwohnungen anbieten möchten, wo man zum Beispiel Arbeiten wie Wäsche oder Gartenarbeiten an eine Drittperson übertragen kann.

Generationen-Solidarität

Als dritten wichtigen Punkt betonte Maryse Aebischer die Beziehung zwischen den Generationen. Es soll der Res- pekt, die Toleranz und auch ein Kompetenzaustausch zwischen Jung und Alt gefördert und gestärkt werden. Auch in diesem Bereich möchte der Staat fortan vermehrt Projekte finanziell unterstützen. Zwar könne der Staat nicht in allen Bereichen und auf allen Ebenen tätig sein, sagte Aebischer, aber man wolle sich vermehrt auch für diese Thematik starkmachen. Eine erste Sensibilisierung fand beispielsweise bereits in Schulen statt, die aufgefordert wurden, etwas zum Thema auf die Beine zu stellen.

Chronologie

Wie Senior+ entstanden ist

2005 verlangten die damaligen Grossräte Weber-Gobet und Thomet vom Staatsrat einen Bericht zur Alterspolitik. 2008 wurde dieser Bericht vorgelegt. Er legte Vorteile sowie Mängel der Alterspolitik dar. Daraus entstand 2009 die Projektorganisation Senior+. Rund 100 Personen aus 57 Organisationen engagierten sich in dem Projekt. 2012 ging der Vorentwurf des kantonalen Konzeptes in die Vernehmlassung. Insgesamt wurden 108 Organisationen zum Konzept befragt und 88 davon haben geantwortet. Bemängelt wurde, dass das Konzept zu theoretisch und zu wenig konkret sei. Darum wurden sowohl ein Massnahmenplan wie auch Vorentwürfe zu entsprechenden Gesetzestexten erstellt, die 2014 in die Vernehmlassung gingen. Seit März 2015 liegt die Botschaft vom Staatsrat an den Grossen Rat vor, und eine parlamentarische Kommission setzt sich damit auseinander. Die Umsetzung des Massnahmenplans wird für den Kanton Mehrkosten von etwa 1,3 Millionen Franken bedeuten.tr

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