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Am Kantonsgericht ist mehr Teilzeitarbeit möglich

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Am Freiburger Kantonsgericht dürfen bis heute nur zwei Vollzeitstellen in 50-Prozent-Stellen aufgeteilt werden. Diese Beschränkung wird nun aufgehoben. Der Grosse Rat hiess gestern eine Motion gut, die die Lockerung dieser Regel forderte. Gemäss Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) sei die Änderung bereits zusammen mit der Revision des Justizgesetzes in der Vernehmlassung.

Die Justizkommission des Grossen Rats, die die Motion eingereicht hatte, machte geltend, dass die Neuerung einer gesellschaftlichen Entwicklung entspreche und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit sich bringe. Allerdings bleibt es auch mit der Gesetzesänderung so, dass ein Teilzeitpensum von Kantonsrichterinnen und -richtern mindestens 50 Prozent umfassen muss, wie Julia Senti (SP, Murten) betonte.

Wohnsitzpflicht bleibt

Einen zweiten Teil der Motion hat der Grosse Rat hingegen verworfen: Die Justizkommission hatte gefordert, dass die Wohnsitzpflicht von nebenberuflichen Richtern aufgehoben wird, und zwar vor allem darum, weil es manchmal schwierig sei, Richter mit besonderen Anforderungen innerhalb des Kantons zu finden. In seiner Antwort machte der Staatsrat darauf aufmerksam, dass dazu nicht nur das Justizgesetz, sondern auch die Kantonsverfassung geändert werden müsste. «Es bräuchte dazu eine Volksabstimmung», stellte Betrand Morel (CVP, Lentigny) fest. «Solche Fälle sind selten, da findet man andere Lösungen.»

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