Autor: walter buchs
FREIBURG Kürzlich hat der Staatsrat einen Entwurf über die Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels überwiesen. Danach sollen die Geschäftsöffnungszeiten am Samstag von 16 auf 17 Uhr erweitert werden. Dieser An-trag geht auf eine Motion zurück, die der Grosse Rat vor genau einem Jahr überwiesen hat.
«Die Erweiterung der Öffnungszeiten am Samstag entspricht einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten wie auch des Gewerbes», schreibt der Staatsrat in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Hingegen habe sich der wöchentliche Abendverkauf im Kanton Freiburg nie durchgesetzt. Deshalb schlägt der Staatsrat vor, diesen Abendverkauf künftig noch bis 20 statt bis 21 Uhr zuzulassen.
Für Arbeitsvertrag
Seit Jahren streiten bekanntlich die Sozialpartner im Detailhandelsgewerbe um einen Gesamtarbeitsvertrag. Sollte dieser in absehbarer Frist nicht zustande kommen, erwägt der Staatsrat die Verabschiedung eines Normalarbeitsvertrages. Dies soll parallel zur Gesetzesrevision erfolgen.