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Ambulante Behandlung schiebt Freiheitsstrafe auf

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Ein Mann aus dem Sensebezirk ist zwischen 2013 und 2017 mehrfach dabei erwischt worden, wie er Drogen kaufte oder verkaufte. Bei den Drogen handelte es sich um Marihuana, Ecstasy und Amphetamin. Zusätzlich hat er Kokain konsumiert und einen Schlagring besessen, weswegen er gegen das Waffengesetz verstossen hat. Am Donnerstag musste er sich nun vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers unter der Leitung des Gerichts­präsidenten Peter Rentsch verantworten.

Bereits verurteilt

Beim Gerichtsfall handelt es sich um ein abgekürztes Verfahren: Unbestrittene oder gestandene Taten können so rasch erledigt werden, ohne dass eine aufwendige Hauptverhandlung durchgeführt werden muss. Der Beschuldigte zeigte sich in Tafers geständig. Das Strafgericht hat den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt; sie gilt als Teilzusatzstrafe zu einem Urteil des Jugendgerichts Freiburg von 2016. Doch wird die Strafe zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben. Laut einem psychiatrischen Gutachten gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den begangenen Straftaten und der zum Zeitpunkt der Taten vorliegenden Abhängigkeit von Marihuana, Ecstasy, Amphetamin und Kokain. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr, dass der Angeklagte weiter Betäubungsmittel konsumiere und dabei erneut gegen das Betäubungsmittelgesetz verstosse. «Dem Beschuldigten ist wärmstens ans Herz zu legen, dies als Chance zu sehen», sagte Rentsch an der Verhandlung. Wenn festgestellt werde, dass er die Vorschriften nicht befolge, riskiere er einen Widerruf und müsse die Strafe absitzen.

Die Verfahrenskosten sowie die Kosten seines Verteidigers gehen zulasten des Beschuldigten

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