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Amt für Verkehr bald im Baudepartement

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Autor: Pascale Hofmeier

Freiburg Der Staatsrat hat die kantonale Verwaltung zum Teil neu organisiert. Dies sei keine «Revolution», teilte die Staatskanzlei mit. Es handle sich um eine Anpassung. Weil die Aufgaben unter den Direktionen teilweise neu verteilt wurden, wolle der Staatsrat die Organisation seiner Verwaltung den neuen Gegebenheiten anpassen. Am ersten Januar 2011 treten folgende Veränderungen in Kraft:

? Das Amt für Gesetzgebung wird der Staatskanzlei unterstellt (vorher: Sicherheits- und Justizdirektion, SJD). Damit wird die Staatskanzlei sämtliche Aufgaben übernehmen, was die Einheitlichkeit der Gesetzgebung garantieren soll.

? Für die Aussenbeziehungen wird der Volkswirtschaftsdirektor zuständig. Mit dieser Änderung soll die Kontinuität in den Aussenbeziehungen der Regierung verbessert werden. Bisher war der Staatsratspräsident dafür zuständig.

? Das Dossier Entwicklungshilfe wechselt von der Staatskanzlei zur SJD. Damit werden Integration und Entwicklungshilfe in der gleichen Direktion zusammengefasst.

? Die Staatskanzlei wird sich neu mit Beschwerden an den Staatsrat befassen und nicht mehr die Staatsanwaltschaft. Diese Änderung ist eine Folge des neuen Justizgesetzes, das ebenfalls am 1. Januar in Kraft tritt. Mit dem neuen Justizgesetz hängt auch der Wechsel der Schlichtungskommissionen zur SJD zusammen, die sich mit Missbräuchen im Mietwesen befassen.

Zwei weitere Anpassungen werden am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Dann wird das Amt für Verkehr und Energie der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion unterstellt. Zusätzlich wird aus der Energiefachstelle das neue Amt für Energie.

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