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Amtsdauer von Kommissionen wird verlängert

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 Der Staatsrat hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Dauer öffentlicher Nebenämter vorgelegt. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen die Tatsache, dass Mitglieder in Kommissionen des Staates bisher für vier Jahre gewählt wurden, die Amtsperiode als Grossrat, Staatsrat, Oberamtmann, Gemeinde- oder Generalrat aber fünf Jahre dauert.

Wenn alle 20 Jahre die Besetzung von Behörden und von Kommissionen zusammenfallen, kann es sein, dass die Personen, die Kommissionsmitglieder vorschlagen, nicht mehr im Amt sind, wenn die Kommission ihre Arbeit aufnimmt. Oder es bleibt zu wenig Zeit zwischen Wahlen und der Kommissionsbestimmung.

Deshalb will der Staatsrat nun die Amtsdauer von Kommissionen ebenfalls auf fünf Jahre erhöhen. Die Amtsperiode für Kommissionen soll neu am 1. Juli im ersten Jahr der Legislaturperiode beginnen. Dafür wird die Maximaldauer von vier auf drei Perioden, das heisst von 16 auf 15 Jahre verkürzt. uh

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