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Amtsenthebungen

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Untertitel: Grosser Rat ist geteilter Meinung

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Mit 73 zu 38 Stimmen hat der Grosse Rat die Motion der CVP-Grossräte Jacques Crausaz und Christian Ducotterd abgelehnt. Sie wollten die Möglichkeit schaffen, dass ein Gemeinderat seines Amtes enthoben werden kann, wenn sein Handeln nicht dem Auftreten des Gemeinderates als Kollegialbehörde entspricht und wenn seinetwegen die Gemeindeangelegenheiten nicht sorgfältig und speditiv erledigt werden können.

Laut der SP-Sprecherin Solange Berset erlauben diese zwei Bedingungen aber nicht, die Probleme zu lösen. Es sei nicht einfach abzuwägen, wann diese erfüllt seien, um eine Amtsenthebung einzuleiten.
Auch der FDP-Sprecher Jean-Pierre Thürler äusserte Bedenken. Vorerst gelte es, die Persönlichkeit zu respektieren und den guten politischen Sinn walten zu lassen.
Charles Brönnimann (SVP, Onnens) schlug vor, nötigenfalls vor Ende der Legislaturperiode Neuwahlen anzusetzen. Und nach Ansicht seines Parteikollegen Joe Genoud sollte der Gemeindeschreiber den Oberamtmann avisieren, wenn Probleme innerhalb des Gemeinderates auftauchen. Von dieser Idee hielt allerdings Staatsrat Pascal Corminboeuf nicht viel. Er erinnerte an die mächtigen Gemeindeschreiber, welche sich als Wächter des Gemeinderates aufspielen wollen.
Laut Motionär Jacques Crausaz sollte mit der Gesetzesrevision auch eine abschreckende Wirkung erzeugt werden. Wenn Gemeinderäte wissen, dass ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden könne, würden sie sich auch entsprechend verhalten.

Dennoch Gesetzesrevision

Der Staatsrat teilte in seiner Antwort auf die Motion mit, dass er eine Revision des Gemeindegesetzes bereits angepackt habe, um die Aufsicht über die Gemeinden zu verbessern. Laut Corminboeuf muss vorerst eine Warnung erfolgen, bevor ein Verfahren eingeleitet werde, wie er dies im Fall von Vuisternens getan habe (vgl. Kasten).

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