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Amtsgeheimnis für Senioren im Gesetz

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Das Generationenprojekt von Pro Senectute, bei dem regelmässig Seniorinnen und Senioren in Deutschfreiburger Klassen mitwirken, geht weiter. Dies gab Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) Ende Oktober bekannt. Man habe festgestellt, dass die den Senioren zugewiesenen Aufträge dem definierten Rahmen entsprächen und dass dafür auch das Gesetz nicht angepasst werden müsse.

Explizit im Gesetz erwähnen

Nun macht sich der Staatsrat trotzdem für eine Gesetzesanpassung stark. Er unterstützt nämlich eine Motion der Grossräte André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg). Sie verlangt, dass auch die ­Senioren ausdrücklich dem Amtsgeheimnis unterworfen werden. Schon bisher galt, dass Lehrpersonen, sozialpädagogisches Personal und Personal der Schuldienste keine Informationen aus dem Privatbereich der Schülerinnen und Schüler oder ihrer Angehörigen an unberechtigte Dritte weitergeben dürfen.

Neu solle dies auch für «andere regelmässige Mitarbeitende» gelten, etwa die Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer.

Keine Gesetzesänderung ist dagegen notwendig, um einen Strafregisterauszug für Externe zu verlangen. Das Gesetz über das Staatspersonal hält bereits heute fest: «Wer sich für eine Funktion bewirbt, die regelmässige Kontakte mit Minderjährigen umfasst, muss einen ihn betreffenden Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorlegen.»

Eine weitere Forderung aus der Motion empfiehlt der Staatsrat dagegen zur Ablehnung. Die Grossräte hatten in ihrem Vorstoss verlangt, dass die Kompetenz für die Bewilligung regelmässiger Präsenz von Senioren im Klassenzimmer an die jeweiligen Schuldirektionen übertragen wird.

Kanton erteilt Bewilligungen

Der Staatsrat möchte aber keine solche Änderung im Schulreglement. Regelmässige Interventionen von Senioren sollen weiterhin von der Erziehungsdirektion validiert werden. Es gelte, eine Gesamtübersicht zu gewährleisten, für eine Kohärenz über den Kanton hinweg zu sorgen und den Schuldirektionen nicht zusätzliche Arbeit aufzubürden. Eine punktuelle Intervention könne aber weiterhin von einer Schulleitung genehmigt werden.

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass er das Projekt im Sinne der intergenerationellen Beziehungen zwischen Senioren, Schülern und Lehrpersonen für wertvoll hält. Er betont aber ausdrücklich, dass Seniorinnen und Senioren die Lehrpersonen in ihrem eigentlichen Auftrag weder ersetzen noch unterstützen dürfen. Die Qualität der Bildung beruhe darauf, dass die pädagogischen und didaktischen Beiträge in den Händen qualifizierter Fachpersonen blieben.

Die Möglichkeiten für den Einbezug von Senioren seien aber vielfältig, heisst es. Diese umfassten etwa die Begleitung von Klassen auf Ausflügen, bei schulischen Aktivitäten, kulturellen Besichtigungen, Veranstaltungen, Schullagern oder Schulfeiern. Pensionierte Personen hätten ein enormes Potenzial, über ihr Leben zu berichten, Leidenschaften zu teilen oder Erfahrungen weiterzugeben. Sie könnten auch Beiträge leisten zu einem Thema, das von der Lehrperson im Rahmen der Lehrpläne behandelt werde.

Zahlen und Fakten

In diesem Schuljahr 24 Bewilligungen

Auf der Grundlage des Schulgesetzes und des dazugehörigen Reglements hat das Amt für deutschsprachigen Unterricht von August bis Oktober 2019 an drei Primarschulen Bewilligungen für die Präsenz von Seniorinnen und Senioren erteilt: zehn in Düdingen, sieben in Murten und sieben in Kerzers. Nach Absprache mit dem Amt und dem Schulinspektorat hatten die drei betreffenden Schuldirektionen einen formellen Antrag zur Fortsetzung der Projekte gestellt. Zu diesem Zweck legten sie auch eine Liste der Senioren und ihrer Aufgaben sowie einen Auszug aus dem Strafregister vor.

 

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