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Amtsmüde «Préfets»

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Untertitel: Volle Pension bereits nach 15 Jahren

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Mit 93 zu 10 Stimmen (4 Enthaltungen) hat der Grosse Rat am ersten Tag der Juni-Session das neue Gesetz über die Gehälter und Pensionen der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter verabschiedet. Im Vergleich zur ersten Lesung hat er eine Änderung vorgenommen: Die Oberamtmänner müssen nicht 20 Jahre im Amt bleiben, um eine volle Pension zu erhalten, sondern bloss 15 Jahre.

«Treibende Kraft eines Bezirks»

In erster Lesung hatte der Rat einen ähnlichen Antrag von Michel Buchmann (CVP, Romont) noch mit 50 zu 39 Stimmen abgelehnt. Am Dienstag hatte nun Charly Haenni mehr Glück. «Es wäre sehr bedauernswert, wenn ein Oberamtmann eine vierte Amtsperiode anhängen würde, nur um auf die volle Pension zu kommen», gab er zu bedenken.

Unterstützung erhielt er von CVP-Sprecher Jean-Louis Romanens. Dieser hielt fest, dass der Oberamtmann heute nicht mehr vom Staatsrat lebenslänglich ernannt, sondern vom Volk gewählt werde. «Er ist die treibende Kraft einer Region», und liess durchblicken, dass sich Abnützungserscheinungen früher einstellen können.
Der Staatsrat wehrte sich aber gegen diesen Antrag. Ruth Lüthi, stellv. Vorsteherin der Finanzdirektion, hielt fest, dass ein Oberamtmann, der mit 30 Jahren gewählt wird, bereits mit 45 Jahren und einer vollen Pension in den Ruhestand treten könnte. Und nach drei Perioden sei immerhin eine Pension von 55 Prozent des letzten Gehaltes vorgesehen.
Der Rat nahm jedoch den Antrag von Charly Haenni mit 64 zu 45 Stimmen an. Dies bedeutet, dass ein Oberamtmann nach fünf Jahren eine lebenslängliche Rente von 30 Prozent des letzten Gehalts, nach zehn Jahren 50 Prozent und nach 15 Jahren 60 Prozent erhält, sofern er beim Austritt über 50-jährig ist oder zwei Amtsperioden erfüllt hat.
Neu ist laut Gesetz vor allem, dass die Staatsräte und Oberamtmänner Austrittsleistungen (maximal zwei Jahresgehälter) und eine Entschädigung (maximal ein Jahresgehalt) erhalten, sofern sie vor dem 50. Altersjahr ausscheiden und noch keine zwei volle Amtsperioden im Amt waren. Der Staatsrat wollte ursprünglich diese Altersgrenze auf 45 festsetzen. Der Rat entschied sich aber für 50. Daran wurde am Dienstag nicht gerüttelt.

Keine Gehaltserhöhung
für neue Kantonsrichter

Neu ist auch, dass die Kantonsrichter nun der Pensionskasse des Staatspersonals angeschlossen werden. Laut Staatsrat erleiden sie dadurch eine finanzielle Einbusse. Um diese auszugleichen und die Attraktivität dieses Berufs zu erhalten, wollte er den neuen Kantonsrichtern eine Gehaltserhöhung gewähren. Nach Abzug des Pensionskassenbeitrags hätten sie 192000 Franken pro Jahr erhalten, gegenüber 179000 Franken von heute. Bereits in erster Lesung wurde diese Erhöhung klar abgelehnt. In zweiter Lesung hat der Rat den zweiten Versuchs des Staatsrates mit 75 zu 18 Stimmen bachab geschickt.

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