Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

An das Kindswohl gedacht?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Stiefkind-Adoption soll künftig nicht nur für Eheleute, sondern auch für eingetragene Partnerschaften und Konkubinatspaare möglich sein. Der Ständerat will das Familienrecht entsprechend anpassen. Schade, dass das Kindswohl nicht genügend berücksichtigt wird. Bisher ist die Adoption nur für Ehegatten möglich. Hätten Sie mit einem Vater und dessen Partner aufwachsen wollen? Oder wäre es Ihnen egal gewesen, wenn Sie nur von Ihrer Mutter und deren Freundin erzogen worden wären? Wahrscheinlich fehlt der Mehrheit des Ständerats das Vorstellungsvermögen, oder wie soll ich mir diesen Entscheid erklären? Aus meiner Sicht hat der Ständerat hier auf die Lobby der Homosexuellen gehört. Die Kinder können sich ja nicht wehren.

Ich muss nicht zuerst eine Herdplatte anrühren, um zu wissen, dass sie heiss ist. So muss man auch nicht das Experiment mit der Stiefkindadoption für Homosexuelle machen, um zu merken, dass es falsch war.

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema