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An kostenlosen Schüler-Busabos gibt es rechtlich nichts auszusetzen

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Im Mai des vergangenen Jahres setzten SP und Grüne im Freiburger Generalrat durch, dass die Stadt die Kosten für die Busabonnemente ihrer Schülerinnen und Schüler übernimmt. Die bürgerlichen Parteien wehrten sich danach auf dem Rechtsweg gegen diesen Beschluss und blitzten nun vor Kantonsgericht ab. Dies gaben SP und Grüne gestern gemeinsam bekannt. Das Kantonsgericht bestätige in seinem Urteil die Rechtmässigkeit des Generalratsentscheids. Nach Ansicht des Kantonsgerichts habe das Stadtparlament die Schulreglemente und die Abänderungsanträge auf demokratische Art und Weise sowie im Rahmen der bestehenden Gemeindeautonomie angenommen. SP und Grüne folgern daraus, dass die Gemeinden durchaus einen gewissen Handlungsspielraum hätten und bei der Frage der Schülertransportkosten über das gesetzlich festgelegte Minimum hinausgehen könnten. Weiterhin stossen sich die SP und die Grünen am bürgerlichen Widerstand. CVP, FDP und SVP seien rechtlich gegen einen politischen Entscheid vorgegangen, obschon es kein stichhaltiges juristisches Argument gegeben habe. Das Kantonsgericht sei zum exakt gleichen Schluss gekommen wie zuvor schon der Oberamtmann.

Nach links-grünem Verständnis ist die Einführung von kostenlosen Busabos für Schulkinder ein Mittel zur Verstärkung des sozialen Zusammenhalts. Die Stadt Freiburg beziffert die Kosten für diese Massnahme auf jährlich 1,4 Millionen Franken.

Die bürgerlichen Parteien sind enttäuscht. Der Entscheid des Kantonsgerichts sei nicht stichhaltig, sagte SVP-Fraktionschef Pascal Wicht auf Anfrage. CVP-Fraktionspräsident Bernhard Altermatt ist nach wie vor der Ansicht, dass der Generalrat falsch entschieden habe, auch wenn es rechtlich nun offenkundig nichts mehr daran auszusetzen gebe. Wie für Wicht kommt auch für Altermatt ein Weiterzug des Urteils nicht infrage. FDP-Fraktionschef Jean-Pierre Wolhauser hatte gestern Abend noch keine Detailkenntnis vom Gerichtsentscheid und wollte sich deshalb nicht dazu äussern.

cn/sda

 

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