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Andere Länder – Andere Gesetze

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Andere Länder – Andere Gesetze

Die neue Kantonsverfassung und Gesetzestexte aus aller Welt (Teil 2)

Im Hinblick auf die Abstimmung zur neuen Kantonsverfassung vom 16. Mai haben die FN lustige und denkwürdige Gesetze aus der grossen, weiten Welt zusammengetragen und jenen von Freiburg gegenübergestellt.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Die FN wollen auch Leuten, die sich sonst kaum mit Politik auseinander setzen, eine Diskussion um die neue Kantonsverfassung ermöglichen (vgl. FN vom 13. April). Nach den alten, kaum vorstellbaren Gesetzestexten, den Gefahren für Reisende in der grossen, weiten Welt sowie der manchmal stark eingeschränkten Möglichkeit, Spiel und Spass zu haben, ist zu Beginn des zweiten Teils wieder die Freiburger Verfassung selbst im Mittelpunkt. Auch da gab es einiges zu lachen, aber auch Nachdenkliches.

Komischer Werdegang von Verfassungsartikeln

Es ist geltendes texanisches Gesetz, dass, wenn sich zwei Züge an einem Bahnübergang begegnen, beide Züge halten müssen und die Fahrt nicht eher wieder fortsetzen dürfen, bis der andere passiert hat. Sie dürften also bis zum Ende ihrer Tage blockiert sein. Mit dieser Regelung wollte ein Senator ein Gesetzeswerk ins Lächerliche ziehen und somit seine Verabschiedung verhindern. Aber seine Rechnung ging nicht auf – das Gesetz wurde in dieser Form rechtskräftig.

Fast hätte es eine ähnliche Geschichte im Freiburger Verfassungsrat gegeben. Der mittlerweile 88-jährige Alterspräsident des Rates, Joseph Rey (CSP), hatte bei der Diskussion der 391 Thesen im Frühling 2002 in der gleichen Session 12 Änderungsanträge gemacht. Zuletzt schlug er vor, dass es für Kommissionen im Kanton keine Altersgrenze gegen oben geben solle; ein Antrag, auf den nach elf Niederlagen in drei Tagen niemand auch nur einen Kaugummi gewettet hätte. Das war Denis Boivin, Fraktionspräsident der FDP, zu viel. Rey verlängere und verteuere das Prozedere, wetterte er. Er solle nicht offene Türen einrennen und nicht für nichts und wieder nichts intervenieren.
Diese Aussagen wurden vom Rat mit einer solchen Bestürzung entgegengenommen, dass Reys Änderungsantrag aus Trotz nicht nur gutgeheissen, sondern gleich haushoch zur eigenen These im Vorprojekt gemacht wurde. Rey konnte sich ins Fäustchen lachen.
Aber nicht einmal ein Jahr später war es vorbei mit der Freude. Zuerst war dieser Artikel 11 zwar kommentarlos abgesegnet worden, aber nur, weil alle «geschlafen» hatten. Auf Antrag der CVP kam die Versammlung nochmals auf die These zurück, und siehe da: Dieselben Räte, die sich zuvor gegen Boivin hinter ihn und seinen Antrag gestellt hatten, schickten Rey und die Altersobergrenze für Kommissionen nun hochkant bachab.

Freiburg: Geredet und auch beschlossen

Boivin hatte beim Vorwurf des Palaverns nicht ganz unrecht, auch wenn dies längst nicht nur Joseph Rey anging. Einmal hatte ein Verfassungsrat entnervt ausgerechnet, dass eine Minute Plenarsitzung den Kanton 50 Franken koste. Mit mehr Disziplin könnte man Zeit und Geld gewinnen. So wurde ein Ordnungsantrag gestellt – über den wiederum 40 Minuten lang beraten wurde! Vergebene Liebesmüh nennt sich das wohl.

Aber im vorgeschlagenen Zeitrahmen haben die Verfassungsräte nun doch eine Vorlage ausgearbeitet, die als Kompromisslösung von sechs der sieben Fraktionen getragen wird.

Neu werden darin homosexuelle Paare ihre Partnerschaft offiziell eintragen können. Die Zahl der Grossräte wird von 130 auf 110 reduziert. Der Grosse Rat wählt dafür die Richter nach Gutachten eines neuartigen Justizrates. Dieser wird infolge der Freiburger Justizaffären als oberste Aufsichtsbehörde «erfunden».

Nicht in der neuen Verfassung Platz gefunden hat die Forderung nach einem Minimallohn, die Negativsteuer (dass man vom Kanton Geld zurückerhält, wenn man weniger als das Minimum verdient), ein zweites obligatorisches Kindergartenjahr sowie eine Auflösung der sieben Bezirke.

Familie als Thema in Freiburg und in der Welt

Ebenfalls durchgesetzt wurden Familienzulagen nach dem Prinzip «ein Kind, eine Zulage». Die Familie ist auch weltweit immer wieder ein Thema:

l Eltern können in Nebraska verhaftet werden, wenn ihr Kind während eines Gottesdienstes einen Rülpser nicht zurückhalten kann.
l In Columbia, Minnesota, ist es Kindern unter zwölf Jahren verboten, auch nur ein Wort in ein Telefon zu sprechen, wenn nicht mindestens ein Elternteil neben ihnen steht.
l In Kalifornien wurde ein Gesetz verabschiedet, nach dem es illegal ist, Kinder am Überspringen von Pfützen zu hindern.
l Kinder über drei Jahre dürfen in Virginia nicht im Bett ihrer Eltern schlafen. Verstösse gegen dieses Gesetz können mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Negative Überraschung beim Autofahren

l In Indiana ist es verboten, rückwärts in eine Parklücke zu fahren; in Glendale, Arizona, ist es überhaupt ungesetzlich, mit einem Auto rückwärts zu fahren.
l In Denver, Colorado, ist es verboten, an Sonntagen schwarz lackierte Autos zu fahren.
l In Alabama ist es Autofahrern verboten, während der Fahrt eine Augenbinde zu tragen.
l In Russland war es gesetzlich verboten, in einem schmutzigen Auto zu fahren. Aber aufgepasst beim Putzen: Autobesitzern in San Francisco ist es strengstens verboten, ihr Gefährt mit gebrauchter Unterwäsche zu polieren.

All diesen Gesetzen wäre Freiburg in nichts nachgestanden, wenn da nicht ein Gesetz aus dem Jahr 1904 erneuert worden wäre. Verfassungsrat Robert Sturny hat darauf hingewiesen, dass das Konkordat über den Strassenverkehr vor genau 100 Jahren in Kraft getreten war. Darin ist zu lesen, dass der Führer eines Motorwagens jedes Mal verlangsamen oder anhalten müsse, wenn Reit-, Zug-, Lasttiere oder Viehherden Scheu zeigten. «Innerorts und auf Bergstrassen darf die Geschwindigkeit unter keinen Umständen mehr als zehn Kilometer in der Stunde überschreiten, also die Geschwindigkeit eines Pferdes im Trabe.» An gefährlichen Stellen war sogar nur eine Höchstgeschwindigkeit von sechs km/h erlaubt. «Niemals darf die Geschwindigkeit, selbst im Flachen Lande, dreissig Kilometer in der Stunde überschreiten», steht im Freiburger Konkordat. Da haben sich die Zeiten schon etwas geändert.
l Immer noch in Kraft ist hingegen das Gesetz über die Staatsanwaltschaft vom 11. Hornung 1873. General-Prokuratoren werden gemäss Art. 23 mit insgesamt 3000 Franken entlöhnt. Schön, wenn die Steuergelder nicht allzu sehr belastet werden.

Wieder raus aus dem
Verfassungswald

Wie? Sie sehen vor lauter Gesetzesbäumen den Verfassungswald nicht mehr? Hier zum Schluss einige mögliche Auswege aus den Einschränkungen all dieser Gesetze:
l Keine Frau darf in einem Badekleid irgendeinen Highway des Staates Kentucky betreten. Ausnahme: Wenn sie von mindestens zwei Polizisten eskortiert wird, mit einem Knüppel bewaffnet ist, weniger als 90 Pfund oder mehr als 200 Pfund wiegt.
l In der Stadt Lang im US-Bundesstaat Kansas ist es illegal, im August auf einem Muli auf der Hauptstrasse zu reiten – es sei denn, das Muli trägt einen Strohhut.
l Britischen Taxifahrern ist es auf allen öffent

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