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Andere Zahlen für jede Kontrollstelle

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Die Freiburger Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) verlangt von ehemaligen Angestellten des Autobahnamtes (Aba) Entschädigungsgelder zurück, welche diese durch Auflösung des Amtes aus einem Fonds erhalten hatten. Auch laufen zivilrechtliche Klagen gegen die Verantwortlichen (die FN berichteten).

Nun hat der Staatsrat in Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Claude Brodard (FDP, Essert) weitere Einzelheiten aus seiner Untersuchung des Falles kommuniziert. In dieser Antwort weist die Regierung zwar auf den einzigartigen Status des Amtes beim Staat Freiburg hin, stellt aber dennoch Unregelmässigkeiten fest.

Gemäss der Antwort war beim Aba ursprünglich einzig der Vorsteher vom Staat angestellt; die übrigen Mitarbeiter handelten ihren privatrechtlichen Arbeitsvertrag direkt mit dem Amtsvorsteher aus. Damals entstand auch der Fonds. Erst nachträglich wurden die Angestellten dem Gesetz über das Staatspersonal, und der Fonds dem kantonalen Recht unterstellt. Laut Staatsrat handelte es sich beim Fonds nicht um eine «schwarze Kasse», da er in der Bilanz des Aba aufgeführt und von den Finanzinspektoren des Kantons und des Bundesamtes für Strassen kontrolliert wurde.

Mit der Auflösung des Amtes tauchten aber Unregelmässigkeiten für die Zahlen des Jahres 2009 auf. Zusätzliche von der RUBD angeordnete Untersuchungen ergaben, dass die Verantwortlichen des Aba «den Genehmigungsinstanzen jeweils unterschiedliche Dokumente unterbreiteten und dabei jeder dieser Instanzen den Eindruck gaben, alle Instanzen hätten alle Dokumente gesehen und validiert».

Neuste Fälle von 2012

Für sich alleine genommen waren alle vom Aba gelieferten Tabellen korrekt, schreibt der Staatsrat, die Zusammenstellung unterschied sich aber in hohem Mass von den Zahlen, welche das Amt für Personal und die RUBD zuvor erhalten hatten. Dabei zeigte sich auch, dass ehemalige Angestellte übermässig entschädigt worden waren. Als Reaktion verlangte das RUBD vom Amtsvorsteher, sämtliche weitere Massnahmen zugunsten von Angestellten von der Direktion absegnen zu lassen. Aber auch da hielt sich der Vorstand des Fonds nicht an die Weisung: Ende 2011 und Anfang 2012 erhielten ohne Genehmigung weitere ehemalige Mitarbeiter nochmals beträchtliche Entschädigungen.

Der Staatsrat sieht aus den Erkenntnissen keinen weiteren Handlungsbedarf. Andere Fonds und Stiftungen des Staates liefen über die Finanzverwaltung, schreibt er.

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