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Änderung des Baugesetzes: «Ein Paradigmenwechsel»

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Der Staatsrat legt dem Grossen Rat eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Diese betrifft die regionale Planung und die Baupflicht, wie aus der entsprechenden Botschaft der Kantonsregierung hervorgeht. Der vorliegende Entwurf ist Teil des Projekts Raum 2030, mit dem auf kantonaler Ebene alle Massnahmen umgesetzt werden, die mit der 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung nötig wurden. Diese Massnahmen bestehen zum einen in der Anpassung des kantonalen Rechts, zum anderen in der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans.

«Qualitativer verwalten»

Das revidierte Raumplanungs- und Baugesetz zielt laut dem Staatsrat in erster Linie darauf ab, Landverschleiss und Bodenspekulation zu bremsen. Hierzu sollen in den Kantonen überdimensionierte Bauzonen verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden. Dies geht einher mit strengeren Bestimmungen auf Bundesebene, einer engeren Kontrolle der Kantone durch den Bund, einer Verschärfung der Anforderungen betreffend den Inhalt des kantonalen Richtplans, einer geringeren Gemeindeautonomie bei der Planung der Bauzonen sowie einer Bevorzugung der Siedlungsentwicklung nach innen. Dies stellt laut der Kantonsregierung einen Paradigmenwechsel in der Raumplanung dar. Die Planungsbehörden sollen «die Räume qualitativer statt quantitativer verwalten», heisst es.

Nur Adäquates in Bauzonen

In Bezug auf die Verwaltung der Bauzonen werden mit dem neuen Bundesrecht Einzonungen an strengere Bedingungen geknüpft. So müssen die Kantone die nötigen Massnahmen treffen, damit diese Grundstücke auch tatsächlich überbaut werden. Diese Massnahmen sollen dazu führen, dass nur adäquate Grundstücke – vorwiegend in Zentren und an gut erschlossenen Standorten – einer Bauzone zugewiesen werden; damit soll gleichzeitig auch Baulandhortung verhindert werden.

«Der Kanton muss sich mit anderen Worten unbedingt die gesetzliche Grundlage geben, die nötig ist, um die Baupflicht spätestens ab dem 1. Mai 2019 umzusetzen», heisst es in der Botschaft der Kantonsregierung.

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