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André Fürst: Geschichte des Prozesses

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Am 24. August 2005 verurteilte das Strafgericht des Seebezirks André Fürst im Wesentlichen wegen verschiedenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in den Jahren 1998 bis 2002, zu 29 Monaten Gefängnis. Eine Berufung gegen das vom Gericht verhängte Urteil wurde sowohl vom Kantonsgericht als auch vom Bundesgericht abgewiesen. Zurzeit befindet sich Fürst im Strafvollzug.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz

Das derzeit laufende Gerichtsverfahren bezieht sich auf mutmassliche Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 2003 bis 2007, hauptsächlich im Kanton Bern.

Freiburg, nicht Bern

Aufgrund des früheren Verfahrens gegen André Fürst am Bezirksstrafgericht des Seebezirks in Murten wurde der Gerichtsstand Freiburg festgelegt. luk

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