Gemäss einem Reglement von 1863 waren die Stationsvorsteher verpflichtet, ein Buch mit den Klagen der Reisenden zu führen. Die Gräfin von Lenzburg auf Schloss Vogelshaus bei Bösingen trug am 13. Oktober 1875 Folgendes ins Klagebuch am Bahnhof Düdingen ein:
«Ich kam im Bahnhof Lausanne vor der Öffnung des Schalters an und war die Erste, die bedient wurde. Ich gab sofort meinen Gepäckschein ab, um meine Pakete, die morgens von Dijon angekommen waren, zu beziehen. Der mit der Auslieferung des Gepäcks beauftragte Beamte wollte mich nicht bedienen. Er behielt meinen Gepäckschein und bediente 50 Personen, die nach mir gekommen waren, und war von einer ausserordentlichen Grobheit. Schlussendlich waren alle in den Zug eingestiegen, bevor ich endlich mein Billet bekam. Man versicherte mir, dass meine Gepäckstücke eingeladen würden und so stiegen meine Töchter und ich in den Zug ein, als dieser gerade abfuhr. Der Zugführer Nr. 128 beschäftigte sich nicht mit uns und wir konnten uns erst setzen, als der Zug in Siviriez ankam. Unser Gepäck kam nicht in Düdingen an. Contesse de Lenzbourg.» ja