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Angeblicher Geisterfahrer als Unfallursache

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Auf seinem Heimweg an einem Septemberabend hat ein Murtner die Herrschaft über sein Auto verloren. Er ist auf der Fahrbahn zu sehr nach rechts gekommen und streifte dabei einige parkierte Autos. Wie aus seinem Strafbefehl hervorgeht, war der Mann alkoholisiert: Die Polizei konnte 1,34 Promille Alkohol in seinem Blut feststellen.

Der Autolenker erklärte, er habe einem entgegenkommenden Geisterfahrer ausweichen müssen. Ansonsten wäre es zu einer frontalen Kollision gekommen. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm diese Geschichte allerdings nicht. Ein Zeuge sagte nämlich aus, dass dem Beschuldigten kein anderes Fahrzeug entgegengekommen war.

Der Autolenker wird nun wegen Fahrens in betrunkenem Zustand und Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt, weil er die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren hatte. Bestraft wird er mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, allerdings erhält er eine Bewährungsfrist von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. nas 

 

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