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Angeklagter Ex-Offizial des Bistums bricht vor den Richtern zusammen

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Autor: Regula Saner

Freiburg Das mediale Interesse am Prozess gegen den früheren Offizial des Bistums Lausanne, Freiburg und Genf war am Montagmorgen gross. Die Journalisten-Plätze waren alle besetzt, als Gerichtspräsident André Waeber die Verhandlung Punkt 8 Uhr eröffnete. Der Prozess wegen Vermögensdelikten in der Höhe von rund 500 000 Franken (siehe FN vom Montag) ist auf fünf Tage angesetzt. Doch schon nach einer guten halben Stunde musste er unterbrochen werden, weil der Angeklagte plötzlich vom Stuhl fiel. Ob es sich dabei um einen epileptischen Anfall handelte, unter denen L. seit über vierzig Jahren leiden soll, ist offen.

Bereits in den Vorfragen hatte die Verteidigung indes auf den problematischen Gesundheitszustand ihres Mandanten hingewiesen. Sie hatte zudem ein weiteres medizinisches Gutachten verlangt. In Anbetracht der bereits existierenden psychiatrischen Expertisen lehnte dies das Gericht jedoch ab. In den Gutachten wird festgestellt, dass L. offenbar unter epileptischen Anfällen leidet, dass diese die Urteilsfähigkeit des Angeschuldigten aber nicht oder nur leicht beeinflussten. Zudem wird festgehalten, dass L. «keine krankhafte Persönlichkeit, keinen schwierigen, asozialen, perversen oder gefährlichen Charakter» hat. Ein Gutachter diagnostizierte bei L. hingegen Symptome einer Depression.

Vor dem Zusammenbruch hatte L. noch zu den Vorwürfen im Fall der Stiftung Marguerite Bays Stellung genommen und sein Geständnis aus dem Untersuchungsverfahren bestätigt. Er gab zu, die Stiftung um 112 000 Franken erleichtert zu haben (die Stiftung verlangte als Zivilklägerin eine Entschädigung von 114 000 Franken).

Als Postulator hätte L. mit Hilfe der Stiftungsgelder Vorkehrungen für eine Heiligsprechung von Marguerite Bays treffen sollen, was er nicht getan hat. «Ich bitte um Entschuldigung», sagte der Angeschuldigte mit brüchiger Stimme an die Adresse der Stiftungsvertreter. «Mein Verhalten war nicht gerechtfertigt. Wenn ich denke, wie sich die Stiftung für die Sache eingesetzt hat, und wie ich sie zum Narren hielt …»

Übersicht verloren

Am Nachmittag wurde der Prozess dann wieder aufgenommen – mit einem weiteren Geständnis von L. Anders als im Untersuchungsverfahren gab er nun reuevoll zu, auch das verwaltete Vermögen einer Halbwaisen für seine Zwecke angetastet zu haben.

Während die Klägerin aber einen Betrag von 144 000 Franken geltend macht, konnte L. nur über den Verbleib von 48 000 Franken Auskunft geben. Über den Rest wird das Gericht urteilen müssen. Gemäss Verteidigung hat L. die Übersicht über seine Konten verloren. Von den 48 000 Franken hatte L. 28 000 Franken für ein Auto ausgegeben, das er der Halbwaisen geschenkt hatte – notabene aus ihrem eigenen Vermögen. 10 000 Franken investierte er in den Kauf eines Grundstückes in seinem Heimatland Peru und die anderen 10 000 Franken schenkte er einem Bekannten.

Auf die Frage nach dem Warum, sagte L.: «Ich habe keine Erklärung, ausser dass ich in etwas hineingeraten bin, aus dem ich nicht mehr herauskam.» Der Prozess geht heute weiter.

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