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Angeklagter weist alle Vorwürfe von sich

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 Gerichtspräsident Reinold Raemy brauchte gesternmindestens fünf Minuten,um die lange Liste an Delikten vorzulesen, wegen denen sichein 37-jähriger Mann vordem Sensler Strafgericht verantworten muss: qualifizierte Vergewaltigung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Drohung, Körperverletzung, Dieb stahl, Verleumdung undHausfriedensbruch waren die wichtigsten.

Der aus Marokko stammende Mann lebte von Anfang 2005 bis Ende 2008 in einerBeziehung mit einer heuteim Sensebezirk wohnhaften Frau. In dieser Zeit wohnten sie gemeinsam im Kanton Bern. Ab Ende 2005 habe der Mann die Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen, sie geschlagen, sie bedroht, sie verfolgt, sie bei ihrer Arbeitgeberin verleumdet, sie terrorisiert, lautet die Anklage. Aus Angst habe sich die Frau lange nicht von ihm trennen können und sich auch nicht gewehrt. Ende 2008 zog sie in eine eigene Wohnung, doch die Übergriffe und Belästigungen hörten nicht auf.

«Das war gar nie so»

Der Beschuldigte stritt an der gestern begonnenen Gerichtsverhandlung alles ab. «Das habe ich nie gemacht, das war gar nie so», war seine Standardantwort auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Dieser fragte beispielsweise: «Stimmt es, dass Sie die Frau zu Analverkehr zwangen und sie dabei einmal so heftig verletzten, dass sie während mehreren Tagen am Anus blutete und nicht sitzen konnte?» Der Angeklagte verneinte. «Stimmt es, dass Sie die Frau während ihrer Menstruation zu Oralverkehr zwangen?» Er verneinte.

Der Beschuldigte erklärte, dass er es war, der die Trennung wollte. «An einem Abend schlug sie meinen Sohn, sie war betrunken. Deshalb habe ich sie verlassen.» Das habe sie nicht akzeptieren können.

So wies er denn die ganze Schuld der Frau zu: Sie habe mit ihm schlafen wollen, wenn er müde war; sie habe ihm nachgestellt; sie habe Drogen konsumiert und sei oft in der Nacht mit Freunden zu seiner Wohnung gekommen.

Mit seinen Aussagen widersprach der Angeklagte verschiedenen Zeugen. Reinold Raemy las Passagen aus Berichten vor, in denen Freundinnen der Frau über Drohungen des Angeklagten berichteten und auch, dass die Frau eingeschüchtert war und mehrmals blaue Flecken am Körper aufwies.

Freund angegriffen

Der Mann wird zusätzlich beschuldigt, einen Freund der Frau körperlich angegriffen zu haben. Zwei Zeugen berichten, dass der Angeklagte einen Mann vor einer Bar in Bern zu Boden gedrückt und gewürgt habe. Davor sei er mit einem Stuhl auf ihn losgegangen. Auch hier stritt der Beschuldigte alles ab; der andere sei mit einem Stuhl auf ihn losgegangen, er habe sich nur verteidigen wollen.

Frau ist dispensiert

Die 30-jährige Frau nimmt an der Gerichtsverhandlung nicht teil; das Gericht hiess gestern ihr Dispensgesuch gut. Sie sei gesundheitlich belastet, begründete das Gericht. Ausserdem würden ihr in erster Linie Fragen zur Intimsphäre gestellt, die sie nicht beantworten muss. ImVorfeld der Verhandlungliess die Staatsanwaltschaft ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellen–dieses bezeichnet die Aussagen der Frau als glaubhaft.

Heute Nachmittag geht die Verhandlung mit den Zeugenbefragungen weiter. Am Donnerstag folgen die Plädoyers und das Urteil.

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