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Angeklagter wollte härtere Strafe

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Angeklagter wollte härtere Strafe

Sieben und fünf Jahre für die Bankräuber von Heitenried

Das Strafgericht des Saanebezirks hat die Zwillingsbrüder E und K wegen mehrfachen Raubs zu sieben beziehungsweise fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Unter anderem hatten die beiden österreichischen Staatsangehörigen die Raiffeisenbank Heitenried überfallen.

Von ANTON JUNGO

Es dürfte wohl einmalig sein, was das Saanegericht gestern Vormittag zu hören bekam. Sowohl der Anwalt des Angeklagten hielt die von der Stellvertreterin der Staatsanwältin beantragte Strafe für zu milde. Immerhin hatte diese sieben Jahre Gefängnis gefordert. Auch der Angeklagte selbst verlangte in seinem Schlusswort für sich die höchst mögliche Strafe. Und wie er weiter betonte, will er diese Strafe bis zum letzten Tag absitzen. «In den Schweizer Gefängnissen werden wir gut behandelt. In Österreich haben haben wir keine Gerechtigkeit zu erwarten», hielt er fest. Beim Angeklagten handelt es sich um einen der Bankräuber, der am 26. September 2001 zusammen mit seinem Zwillingsbruder die Raiffeisenbank von Heitenried überfallen und über 400 000 Franken erbeutet hatte (vgl. FN 27. August). «Es ist wohl das erste und das letzte Mal, dass ich so etwas vor Gericht sage», hatte Pierre-Henri Gapani, Anwalt des Angeklagten E, erklärt, bevor er für seinen Mandanten eine härtere Strafe forderte als dies die Staatsanwaltschaft getan hatte.

Wie Gapani den FN erklärte, hat er seine ungewöhnliche Forderung auf ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten gestellt. Offensichtlich hat dieser eine solche Angst vor dem österreichischen Strafvollzug, dass er möglichst lange in der Schweiz einsitzen möchte. E wird verdächtigt, auch in Österreich mehrere Banken überfallen zu haben. Sein Heimatland hat denn auch ein entsprechendes Auslieferungsgesuch gestellt.

Nora Seravalli, die Substitutin der Staatsanwältin, sieht es als erwiesen, dass sich die Zwillingsbrüder E und K des mehrfachen, qualifizierten Raubes schuldig gemacht haben. Da es sich bei den benützten Waffen um Spielzeugpistolen gehandelt hatte, liess sie in diesem Punkt den «qualifizierten» Tatbestand fallen. Hingegen sah es Seravalli als erwiesen, dass die beiden Brüder bandenmässig vorgegangen waren. «Das Verschulden der Angeklagten wiegt sehr schwer. Die Bankangestellten wurden bei den Überfällen bedroht und gefesselt. Der Vorfall wird sie ein Leben lang belasten.»

Vor allem dem Angeklagten E attestierte Seravalli eine «erhebliche kriminelle Energie». Als strafverschärfend erachtet sie bei E dessen Gefängnisausbruch und bei K die Spielsucht und für beide Brüder zusammen deren Vorstrafen. Als strafmildernd könne einzig ihr kooperatives Verhalten in Betracht gezogen werden. Für E beantragte sie eine Strafe von sieben Jahren, abzüglich die Untersuchungshaft; für K eine sechsjährige Gefängnisstrafe, abzüglich die Untersuchungshaft.

Sprachlose Verteidiger

«Angesichts der Tatsache, dass die Angeklagten die Sachverhalte zugeben, haben wir es als Verteidiger schwierig», betonte Armin Sahli, Anwalt von K. In seinem Plädoyer versuchte er vor allem aufzuzeigen, dass die Zwillingsbrüder nicht bandenmässig vorgegangen waren. Er wies darauf hin, dass es nach neuerer schweizerischer Rechtsprechung mindestens drei Personen brauche, um von Bandenmässigkeit sprechen zu können. Um von Bandenmässigkeit zu sprechen, brauche es ebenfalls eine Absprache darüber, dass man mehrere Taten gemeinsam verüben wolle. Auch dies sei bei den Brüdern E und K nicht der Fall gewesen. Zwillinge seien von Natur aus eng miteinander verbunden und man könne ihnen schon deshalb nicht Bandenmässigkeit vorwerfen.

Armin Sahli erachtete die Differenz bei der Strafzumessung für E und K zu gering. Er wies darauf hin, dass E bei den Überfällen eine gewisse Führerschaft übernommen, während K nur mit Zögern mitgemacht habe.

Pierre-Henri Gapany wies darauf hin, dass die Angeklagten in einem gewissen Sinne «Opfer des 11. September» geworden seien. «Wäre das Attentat in New York nicht geschehen, hätten die englischen Justizbehörden die Fahrzeuge nicht so intensiv nach Verdächtigen überprüft», meinte er. Zur Erinnerung: Nach dem Banküberfall von Heitenried waren die Täter nach England geflüchtet, wo sie aufgrund einer international eingeleiteten Fahndung gefasst wurden.

Fahrer musste etwas wissen

Die Substitutin der Staatsanwältin hielt es ebenfalls für erwiesen, dass sich der von den Zwillingsbrüdern engagierte Chauffeur B sich der vorsätzlichen Gehilfenschaft zum Raub schuldig gemacht hat. Die Umstände der Fahrten seien sehr ungewöhnlich gewesen. Jedem vernünftigen Menschen habe auffallen müssen, dass mit den Erklärungen, die die beiden Brüder dazu abgegeben hätten, etwas nicht stimmen könne, betonte sie. Vor allem die Waschmaschine, die im Wohnwagen als Versteck eingebaut gewesen sei, habe auffallen müssen. B war zudem innert kurzer Zeit dreimal aus Südafrika eingeflogen worden. Sie beantragte für B eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und die Übernahme. Für die Gattin von B, die nur auf einer Fahrt dabei war, beantragte sie dagegen einen Freispruch.

Gutgläubig und gläubig

Für Daniel Zbinden, Anwalt von B, gibt es keinen ersichtlichen Grund, weshalb die beiden Brüder ihren Fahrer decken sollten. Er ist überzeugt, dass B ahnungslos war. «Wenn er gewusst hätte, wie viel die beiden Brüder bei ihren Überfällen erbeutet haben, wäre er mit den 2000 Franken, die ihm als Lohn ausbezahlt wurden, sicher nicht einverstanden gewesen», erklärte er. Er wies darauf hin, dass die beiden Brüder B als «gutgläubig und ein wenig naiv» bezeichnet hätten. «B ist ein sehr gläubiger Mensch und eine Verurteilung würde ihn moralisch sehr treffen», führte Daniel Zbinden aus und verlangte einen Freispruch.

Sieben und fünf Jahre

Das Strafgericht des Saanebezirks, unter dem Präsidium von Gerichtspräsident Peter Rentsch, folgte bei seiner Strafzumessung weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte die Zwillingsbrüder E und K wegen mehrfachen Raubes und Fälschung von Ausweisen zu sieben beziehungsweise fünf Jahren Zuchthaus.

Freigesprochen wurden sie von der Anklage des «qualifizierten Raubes». Schon die Staatsanwaltschaft hatten den Waffeneinsatz nicht als «qualifiziert» erachtet. Das Gericht liess auch den Vorwurf der «Bandenmässigkeit» fallen.

Das Vorgehen der Zwillingsbrüder bei ihren fünf Raubüberfällen in der Schweiz wiege aber schwer. Die Bankangestellten seien zum Teil bedroht und gefesselt worden.
Weil sich E als Kopf der beiden räuberischen Zwillinge erwiesen habe, sei auch eine unterschiedliche Strafzumessung gerechtfertigt, betonte der Gerichtspräsident. Als straferschwerend wurden ihre Vorstrafen und bei E die Flucht aus dem Gefängnis Bellechasse beurteilt. Den beiden Brüdern wird die Untersuchungshaft und der vorzeitige Antritt der Haftstrafe angerechnet. In Haft waren sie am 27. September 2001 genommen worden. Nicht angerechnet wird E der «neuntägige Ausflug» nach Italien, wie sich Peter Rentsch ausdrückte. E muss zudem fünf und K vier Zehntel der Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen.
Der abwesende Fahrer B wurde zu zehn Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Das Gericht war zur Überzeugung gekommen, «dass er nicht einfach der naive Fahrer war». Es sah den Tatbestan

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