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Anklage fordert in Zürich höhere Strafe für Ex-Modelagenten

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Vor dem Obergericht des Kantons Zürich hat am Montag der Staatsanwalt eine höhere Strafe für einen ehemaligen Modelagenten gefordert, als er dies vor der ersten Instanz getan hatte. Der Verteidiger plädierte erneut auf vollumfänglichen Freispruch.

Das Bezirksgericht Zürich hatte im September 2021 den ehemaligen Agenten für männliche Models unter anderem wegen sexueller Übergriffe zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte. In einigen Anklagepunkten sprach es den Beschuldigten frei. Die Verteidigung zog das Urteil weiter, der Ankläger legte Anschlussberufung ein.

Zur Verhandlung am Obergericht erschien der heute 35-jährige Schweizer mit mehr als einer halben Stunde Verspätung. Aufgrund von ärztlich verschriebenen Beruhigungsmitteln, die er im Hinblick auf den Gerichtstermin genommen habe, habe er verschlafen, erklärte er.

Wenn er sprach, haspelte er seine Worte in hohem Tempo hervor und streute grosszügig englische Begriffe aus der Modebranche ein. Er habe 2011 eine erste Agentur im Eventbereich gegründet. 2015 folgte eine Modelagentur, die erste und einzige in der Schweiz, die ausschliesslich auf junge Männer ausgerichtet gewesen sei.

Bei Fragen zu den Vorwürfen machte der Mann weitgehend von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Er sieht sich als Opfer einer Hetzkampagne neidischer Leute.

Er habe «vielen Menschen viel gegeben», aber bei einigen sei das nicht möglich gewesen, «weil das Potenzial fehlte». Da gebe es dann sofort «Hates». Es seien Sachen passiert, die nicht hätten passieren sollen, räumte er in seinem Schlusswort ein. Aber alle machten nun mal Fehler im Leben.

«Abhängigkeit ausgenutzt»

Die angeklagten Delikte soll der Beschuldigte zwischen 2011 und 2020 begangen haben. Die Opfer waren zur jeweiligen Tatzeit zwischen knapp 16 und 27 Jahr alt. Sie träumten von einer Karriere als Models, für die sie die Unterstützung des Beschuldigten benötigten, Dies habe der Beschuldigte ausgenutzt, so der Staatsanwalt.

Vor der zweiten Instanz erhöhte er seine Strafforderung: Er verlangte vier Jahre Freiheitsentzug – ein teilbedingter Vollzug wäre dann nicht mehr möglich. Zudem focht er einzelne Teilfreisprüche an.

«Kein Machtgefälle»

Der Verteidiger plädierte wie vor dem Bezirksgericht auf einen vollumfänglichen Freispruch. Es handle sich ganz offensichtlich um eine mediale Hetzkampagne. Sein Mandant habe keineswegs gegen den Willen der Betroffenen gehandelt, diese seien auch nicht abhängig gewesen von ihm. «Der Wunsch nach einem Job begründet noch lange kein Machtgefälle», sagte er.

Ausserdem macht er verschiedene formale Mängel der Anklage geltend. Aus diesem Grund könne der Beschuldigte gar nicht verurteilt werden, sagte er. Die Urteilseröffnung ist auf Ende Nachmittag vorgesehen.

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