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Anklage nach brutalem Angriff auf Studenten

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Die Nacht des 29. Januar 2012 endete tragisch für einen Studenten. Der junge Mann hatte Geld von einem Bancomaten abgehoben, als er um vier Uhr morgens in der Freiburger St.-Peter-Gasse von hinten zumindest von zwei Personen attackiert wurde. Diese schlugen ihn zu Boden, raubten ihm eine Goldkette, das iPhone und sein Geld, bevor er auch nur reagieren konnte. Bevor die Täter die Flucht ergriffen, gaben sie dem schon beinahe bewusstlosen Mann den Rest mit einem brutalen Fusstritt gegen die Schläfe. Der Mann erlitt dadurch einen Schädelbruch–und wurde nur gerettet, weil die Rettungsdienste sehr schnell vor Ort waren.

Starke Folgen des Angriffs

Geschwächt und belastet durch diverse Folgeschäden des Angriffs, fand sich das Opfer gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks ein: Ein 24-Jähriger von den Cap Verden und ein 22-jähriger Brasilianer waren angeklagt, den Angriff auf den Studenten verübt zu haben.

Die mutmasslichen Täter verfügen beide schon über ein ansehnliches Vorstrafenregister, sind stark gewalttätig und nur auf Bewährung auf freiem Fuss. Das Gericht wirft den Angeklagten neben dem Angriff auf den Studenten weitere gewalttätige Schlägereien vor. Zudem habe der 24-Jährige im Zentralgefängnis eine Matratze in Brand gesteckt und eine gefährliche Situation verursacht. Staatsanwalt Raphaël Bourquin forderte viereinhalb Jahre und vier Jahre Gefängnis für die mutmasslichen Täter.

Dagegen argumentierte die Verteidigung, die Anklageschrift enthalte erhebliche Lücken, auch seien die Aussagen der Zeugen nicht schlüssig genug. Die Angeklagten müssten deshalb nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen werden. Die Anklage steht jedoch auf soliden Füssen. Die Polizei ortete das iPhone des Opfers noch in der gleichen Nacht bei einem Bekannten des 24-jährigen Angeklagten. Dieser erklärte, der Angeklagte habe sich in der Nacht damit gebrüstet, jemanden verprügelt zu haben, um das iPhone zu rauben. Zudem habe er gesehen, dass der Angeklagte eine Goldkette in der Hand hatte, die vom Opfer des Angriffs hätte stammen können.

Die beiden Angeklagten hatten die Tat immer bestritten und den Tatabend in diversen, sich widersprechenden Varianten geschildert. Die Täterbeschreibung der Zeugen traf nicht vorbehaltlos auf die Angeklagten zu. Umstritten ist auch, was sie in dieser Nacht genau taten. Laut einigen Zeugen waren sie zur Tatzeit in eine Schlägerei im Rock Café verwickelt. In der gleichen Nacht waren die beiden in eine weitere brutale Schlägerei beim Bahnhof Freiburg involviert, bei der mehrere Jugendliche spitalreif geschlagen wurden. Das Strafgericht wird das Urteil am kommenden Montag fällen.

 bearbeitet von hw/FN

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