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Anlagen zur Videoüberwachung erhalten eine gesetzliche Grundlage

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Autor: walter buchs

Wie in mehreren Kantonen beruht die Videoüberwachung auch in Freiburg lediglich auf einem Merkblatt der kantonalen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. Einige Gemeinden haben eigene Reglemente (FN vom 12. August 2010). Aufgrund einer Motion der heutigen Nationalräte Jean-François Steiert und Marie-Thérèse Weber-Gobet hat der Staatsrat einen Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen, den der Grosse Rat am Mittwoch in erster Lesung durchberaten und gutgeheissen hat.

Persönlichkeitsschutz

«Das ist kein Gesetz zur Personenüberwachung», betonte Staatsrat Erwin Jutzet bei der gestrigen Eintretensdebatte. Ziel sei es vielmehr, die Privatsphäre zu schützen und ein Mittel zur Verbrechensbekämpfung zu haben.

«Das ist kein Gesetz zur Personenüberwachung.»

Autor: Erwin Jutzet

Staatsrat

Die einzelnen Fraktionssprecher, die allesamt die Notwendigkeit des Gesetzes unterstrichen, hoben angesichts des zunehmenden Vandalismus denn auch die abschreckende Wirkung der Videoüberwachung hervor.

Im Gegensatz zu Videoüberwachungsanlagen ohne Datenaufzeichnung, die lediglich gemeldet werden müssen, sollen Anlagen mit Datenaufzeichnung bewilligungspflichtig sein. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hatte der Staatsrat vorgeschlagen, dass die «für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige kantonale Direktion» für die Ausstellung der Bewilligung zuständig ist und dann auch die allgemeine Aufsicht ausübt. Die Mehrheit der parlamentarischen Kommission hatte sich dieser Meinung angeschlossen, wie Präsident Michel Zadory bekannt gab.

«Der Oberamtmann ist näher am Puls der Bevölkerung.»

Autor: Ruedi Vonlanthen

FDP-Grossrat

Im Namen der FDP schlug Nadine Savary vor, dass der jeweilige Oberamtmann und nicht die Sicherheitsdirektion die Bewilligungsinstanz für den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage sein solle. «Das Oberamt ist für die öffentliche Sicherheit zuständig und kennt auch die jeweilige Situation am besten», unterstrich Savary. Ruedi Vonlanthen aus Giffers doppelte nach: «Der Oberamtmann ist näher am Puls der Bevölkerung.» Mit 47:43 Stimmen und zwei Enthaltungen hiess der Rat diesen Vorschlag gut.

Vernichten der Daten

Ein weiterer strittiger Punkt war die Frage, nach welchem Zeitraum die aufgezeichneten Daten gelöscht werden müssen. Der Rat entschied sich für den Antrag der Kommission. Danach müssen aufgezeichnete Daten spätestens nach 30 Tagen vernichtet werden. Wenn Übergriffe auf Personen oder Sachen gefilmt wurden, können die Daten während 100 Tagen aufbewahrt werden.

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