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Anpassung an die digitale Ära

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Der Staatsrat strebt bei gleich zwei Steuergesetzen eine Revision an: bei den direkten Kantonssteuern sowie den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Wie er in der Botschaft an den Grossen Rat festhält, soll das kantonale Recht mit dieser Revision an die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angepasst werden. Mit Letzterer soll die Steuerhoheit bei Einkünften und Gewinnen aus der Grundstückvermittlung geklärt werden. Eine zweite Änderung folgt aus der Volksabstimmung vom 10. Juni über das Geldspielgesetz, gemäss dem Gewinne bis zu einer Million Franken steuerbefreit werden. Es wird auch die Möglichkeit vorgesehen, ein Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz im Kanton Freiburg zu veröffentlichen, die wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind. Und um auch dem technologischen Fortschritt Rechnung zu tragen, erhält das Gesetz über die direkten Kantonssteuern neu Bestimmungen über die Datenbearbeitung und die Aufbewahrung von Belegen auf digitalen Datenträgern. Der Gesetzesentwurf wurde von April bis Juni in die Vernehmlassung geschickt. Von den acht Adressaten, die eine Stellungnahme abgaben, sprachen sich keiner gegen den Entwurf aus.

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