Eine Mehrwertabgabe fällt an, wenn ein Grundstück durch eine Einzonung oder eine Umnutzung einen Mehrwert erhält. Dann müssen 20 Prozent dieses Mehrwerts an den Kanton gezahlt werden. Ein Teil des Betrags fliesst in den Freiburger Mehrwertfonds. Aus diesem werden Eigentümer entschädigt, deren Land an Wert verliert, weil dort in Zukunft nicht mehr gebaut werden darf. Seit dem Inkrafttreten der Abgabe werden Probleme und Schwierigkeiten sichtbar. Rund 30 Grossräte, darunter Bruno Boschung (CVP), verlangen in einer Motion Änderungen. Der Staatsrat empfiehlt die Motion zur Annahme und spricht in seiner Antwort von Schwierigkeiten bei der Abgabe, die auch andere Kantone kennen würden.
jmw
Bericht Seite 3
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