2016 hatte der Kanton Freiburg den Ortsplan von Düdingen genehmigt. Er hatte damals aber noch Anpassungen gefordert. Die Gemeinde hatte im Anschluss diverse Teile des Plans überarbeitet und 2018 den Plan mit den Änderungen erneut aufgelegt. Es gab Einsprachen, die verhandelt werden mussten. Danach ging der Plan zum Kanton. Nun hat die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) die Anpassungen im Ortsplan genehmigt, wie aus dem Mitteilungsblatt von Düdingen hervorgeht.
Es braucht allerdings noch kleinere formelle Korrekturen. Im grundeigentümerverbindlichen Zonennutzungsplan und im Planungs- und Baureglement verlange die RUBD noch einzelne Anpassungen, wie es im Mitteilungsblatt heisst. Es handle sich dabei um Details, sagte Gemeinderat Urs Hauswirth auf Anfrage. Diese einzelnen Änderungen müssen noch einmal öffentlich aufgelegt werden.
Die RUBD stütze die vorangehenden Entscheide des Gemeinderates zu den eingegangenen Einsprachen vollumfänglich und habe sämtliche Beschwerden abgewiesen, heisst es im Mitteilungsblatt weiter.
Eine Gemeinde braucht einen Ortsplan, damit Privateigentümer wissen, wo sie welche Bauprojekte realisieren können, wie Gemeinderat Urs Hauswirth erklärt.
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