Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ans Gericht überwiesen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Tötungsdelikt in Überstorf im Herbst 2000

Autor:

 

Wie der zuständige Gerichtspräsident Reinold Raemy am Montag auf Anfrage erklärte, haben die Parteien 30 Tage Zeit, gegen die Überweisungsverfügung Rekurs einzulegen. Wenn es keine Beschwerde gibt, wird der Prozess frühestens Ende 2004, wahrscheinlich aber Anfang 2005 stattfinden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema