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Ansatz für neue Behindertenpolitik führt zu widersprüchlichen Reaktionen

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Autor: walter Buchs

Bis Mitte Juli war ein erster Vorentwurf für ein kantonales Konzept zur Betreuung von Menschen mit einer Behinderung in einer internen Vernehmlassung bei Verbänden und Dienststellen. Mit einer Definition der kantonalen Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen soll die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und deren Finanzierung (NFA) umgesetzt werden. Das vorgesehene kantonale Rahmengesetz wird aber umfassender sein als die Anforderungen des entsprechenden Bundesgesetzes (siehe Kasten).

Wesentliche Inhalte

Laut dem Vorentwurf des kantonalen Konzeptes soll der Kanton «eine angemessene Betreuung von Menschen mit Behinderungen gewährleisten», womit in erster Linie die Erwachsenen gemeint sind. Um dies zu erreichen, wird die Schaffung einer kantonalen Bedarfsabklärungsstelle mit weitreichenden Kompetenzen vorgeschlagen.

Im Konzeptentwurf werden die Aufgaben des Staates und der Institutionen, die neu im Besitz einer staatlichen Betriebsbewilligung sein müssen, und die Qualitätsanforderungen inkl. die Anforderungen an das Betreuungspersonal umschrieben. Zur Planung des Leistungsangebots im Kanton werden Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung vorgenommen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Finanzierung der Institutionen und der Beitrag, den die Menschen mit Behinderung selber leisten müssen. Schliesslich werden Schlichtungsverfahren definiert.

Vernehmlassungsantworten

«Wir finden den Ansatz recht gut. Der Wille des Kantons ist da, die Behindertenbetreuung zu gewährleisten. Entscheidend wird natürlich die Umsetzung sein.» Dies hält Grossrätin Yvonne Stempfel, Präsidentin der Elternvereinigung der geistig Behinderten (Insieme), den FN gegenüber als Gesamturteil fest. Deshalb habe die Vereinigung in der Vernehmlassungsantwort auch verlangt, dass Elternvereine in den Kommissionen und Organen, die für die Umsetzung zuständig sind, vertreten sind. Diese Vertretung müsse dann im Gesetz verankert sein.

Ganz anders tönt es von Seiten der Fachstelle Assistenz Schweiz. Die in Plaffeien wohnhafte Präsidentin Katharina Kanka schreibt in der Vernehmlassungsantwort: «Leider sind unsere Hauptanliegen kaum in das vorliegende Konzept eingeflossen, welches wir darum ablehnen müssen.» Und weiter: «Für Menschen mit Behinderungen, die mehr Freiheit, Respekt und die Wahrung ihrer Rechte erhoffen, ist der Vorentwurf und das daraus zu erwartende Behindertengesetz sehr enttäuschend.»

Kritikpunkte

Seit dem Start des Projekts für die NFA-Umsetzung im Bereich Behindertenwesen im Frühjahr 2008 erarbeiten ein Projektausschuss und Arbeitsgruppen die Vorschläge. Hiezu sagt Katharina Kanka: «Insgesamt scheint mir, dass sich der Kanton mit den vielen Arbeitsgruppen überfordert und diese nur als Feigenblatt eingesetzt hat.» Auch Laurent Schneuwly, Präsident der Freiburger Vereinigung der spezialisierten Institutionen (Infri), stellt fest, dass man in den Arbeitsgruppen den Eindruck hatte, dass die Meinung, wie bestimmte Probleme zu lösen sind, bereits gemacht war, und die eingebrachten Vorschläge kaum Beachtung fanden.

Die gleiche Feststellung wird auch von Beteiligten verschiedener Institutionen, namentlich aus Deutschfreiburg, gemacht. Für sie ist es im Interesse der Behinderten unabdingbar, dass unterschiedliche Betreuungsansätze, wie sie im deutsch- resp. französischsprachigen Kantonsteil klar erkennbar sind, auch im künftigen kantonalen Konzept Platz haben. Auch solle die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Institutionen möglich bleiben.

Grundlegende Vorbehalte

Aus der Sicht der Fachstelle Assistenz Schweiz fehlt bei der Abklärung ein Instrument, welches den Hilfsbedarf der einzelnen behinderten Person unabhängig von der Wohn- und Arbeitsform gleichwertig erfasst. Es könne zudem nicht sein, dass die gleiche Stelle, welche die Bedarfsabklärung macht, die behinderte Person auch noch einer Institution zuweist. In diesem Zusammenhang wird auch die fehlende Wahlfreiheit der betroffenen Person bemängelt.

Als inakzeptabel wird zudem die auf den Ergänzungsleistungen beruhende «massive Kostenbeteiligung der behinderten Person von bis zu 90 000 Franken pro Jahr» beurteilt. Der Vorschlag sei gesetzeswidrig, bestrafe berufliche Eingliederungsbemühungen und stelle «eine klare Schlechterstellung gegenüber der bisherigen IV-Praxis» dar.

Erwartungen

Die Präsidentin der Fachstelle Assistenz Schweiz kritisiert nicht zuletzt die Grundphilosophie des Konzepts, wenn sie schreibt: «Behinderte werden als Menschen betrachtet, die einen Mangel haben und deshalb stets sozialtherapeutisch betreut und gefördert werden müssen. Geplante Vereinbarungen laufen über die Köpfe der Behinderten hinweg zwischen Kanton und Institutionen ab.»

Die Infri weist ihrerseits die Tendenz der Verstaatlichung, die im Konzeptentwurf zum Ausdruck kommt, klar zurück, wenn sie schreibt: «Das kantonale Konzept sieht einen staatlichen Interventionismus und ein Kontrollmittel vor, die weiter gehen als die heutige Situation, ohne aber mehr Wirksamkeit, wohl aber mehr Kosten zu bringen.» Die Infri erwarte, dass der Staat die heutigen Gegebenheiten besser berücksichtige und mit den bestehenden Institutionen, die mehrheitlich privat-rechtliche Institutionen seien, eine echte Partnerschaft pflege, was im vorgelegten Konzept nicht der Fall sei.

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