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Anstiftung oder Gehilfenschaft?

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In einer Nacht im Winter 2015 fuhren sieben Kumpels mit ihren Autos durch den Sensebezirk mit der Absicht, Bäume zu fällen. Die Nachtschwärmer fällten mit einer Motorsäge insgesamt drei Bäume. Die landeten teilweise auf Strassen. Gestern mussten sich die sieben jungen Sensler vor dem Polizeigericht in Tafers wegen qualifizierter Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Verkehrs und Gefährdung des Lebens verantworten.

Bäume fachmännisch gefällt

Die damals 18- bis 24-jährigen Männer waren am besagten Abend teilweise angetrunken und «zumindest in Hochstimmung», wie es in der Anklageschrift heisst. Derjenige der sieben, der mit der Motorsäge hantierte, war der Haupttäter: Er fällte die drei Bäume an verschiedenen Orten und bestimmte die Fallrichtungen. Fünf der Anwesenden halfen dem Haupttäter, entweder die Bäume auszuwählen, die Motorsäge an den Tatort zu tragen oder ihm mit dem Mobiltelefon Licht zu spenden. Ein Bruder des Haupttäters, der siebte Beteiligte, wartete stets beim Auto.

Der Grossteil der jungen Männer sind gelernte Landwirte. Sie haben im Rahmen ihrer Ausbildung Kurse fürs Holzen besucht, so auch der damals 24-jährige Haupttäter, der die Bäume deshalb fachmännisch zu fällen wusste. Ein Baum fiel jedoch auf eine geteerte Nebenstrasse und lag am Ausgang einer Kurve; er war laut Anklageschrift «nur im letzten Moment zu erkennen». Ein junger Lenker prallte mit seinem Auto in den Baum. Der Wagen erlitt dabei einen Totalschaden; der Lenker blieb jedoch unverletzt.

Schwindende Erinnerungen

Bereits gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft hatten sich die Männer geständig gezeigt. Bei den einzelnen Befragungen gestern durch Polizeirichter Peter Rentsch antwortete der Grossteil der Angeklagten, dass die Vorkommnisse zu lange her seien und sie sich deshalb nicht mehr erinnern würden. Reue zeigten jedoch alle und bezeichneten die Aktion als «riesen Dummheit», wie es einer der Angeklagten auf den Punkt brachte. Auch der Haupttäter zeigte sich reumütig, betonte allerdings, dass er betrunken war.

Während die Staatsanwaltschaft einen der Beteiligten als Haupttäter anklagt, beschuldigt sie die sechs Mittäter der Anstiftung oder der eventuellen Gehilfenschaft in Bezug auf verschiedene Straftatbestände. Was die Anstiftung oder Gehilfenschaft zur Störung des öffentlichen Verkehrs und zur Gefährdung des Lebens anbelangte, plädierten die drei Verteidiger der sechs Männer jeweils auf Freispruch.

Nicht so bei der Anstiftung oder Gehilfenschaft zur Sachbeschädigung: Hier plädierten die Verteidiger zwar dafür, die Angeklagten schuldig zu sprechen, allerdings für eine einfache und nicht für eine qualifizierte Sachbeschädigung. Der Unterschied: Die einfache Sachbeschädigung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Übersteigt die Schadenssumme jedoch 10 000 Franken, gilt dies als qualifizierte Sachbeschädigung; dann kann sich die Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren belaufen.

Da die entstandenen Schäden an den Bäumen und am Auto über 30 000 Franken betragen, sieht die Staatsanwaltschaft darin eine qualifizierte Sachbeschädigung. Die Verteidigerin des Haupttäters, Rahel Brühwiler, war jedoch der Meinung, dass den Männern nur der Sachschaden an den Bäumen auferlegt werden kann. «Der Lenker des Autos stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss, deshalb ist der Unfall selbst verschuldet.» Dieses Argument gelte auch für den Anklagepunkt der Gefährdung des Lebens. Zudem sei es auch am Verkehrsteilnehmer, sein Tempo der Sicht anzupassen. Brühwiler verlangte für den Haupttäter eine bedingte Geldstrafe von zehn Tages­sätzen.

Thomas Meyer, der Verteidiger eines der Mitangeklagten, wandte ein, dass es sich hier um «jugendlichen Blödsinn und Gruppendynamik» gehandelt habe. «Einer allein hätte diese Tat nie ausgeführt. Es kam etwas ins Rollen, und keiner hatte die Zivilcourage, ‹Stopp› zu sagen.» Dem Argument der Gruppendynamik stimmte Staatsanwalt Markus Julmy zu. Er betonte aber auch, dass der Gruppendruck zur Tat geführt habe; deshalb seien fünf der Angeklagten als Anstifter, der Bruder des Haupttäters als Gehilfe schuldig zu sprechen.

Für den Haupttäter beantragte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und eine Busse von 1000 Franken. Für die sechs Mittäter beantragte er bedingte Freiheitsstrafen zwischen 8 und 16 Monaten, jeweils bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, sowie Bussen zwischen 400 und 1000 Franken.

Der Richter verkündet das Urteil kommende Woche.

«Einer allein hätte diese Tat nie aus­geführt. Es kam etwas ins Rollen, und keiner hatte die Zivilcourage, ‹Stopp› zu sagen.»

Thomas Meyer

Rechtsanwalt

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