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Antennen: Die Vermieter können Verträge kündigen

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Der Antwort des Staatsrates kann auch entnommen werden, dass der Staat mit den Mobilfunk-Unternehmen verschiedene Verträge für die Errichtung von Antennen auf öffentlichen Gebäuden abgeschlossen hat. So werde ein Mietvertrag meist für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen. Ohne fristgerechte Kündigung werde der Vertrag stillschweigend für weitere fünf Jahre verlängert.

Kündigung aus wichtigen Gründen

Der Vermieter kann den Vertrag laut Staatsrat aus wichtigen Gründen und unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jederzeit kündigen. Zuvor müsse aber der Vermieter den Mieter auf die festgestellten Mängel aufmerksam machen und ihm drei Monate Zeit lassen, diese zu beheben.

In gewissen Fällen könne der Vertrag nach einer sechs-monatigen Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden: bei Verfall, Nichterneuerung oder Entzug der Konzession; bei Verfall oder Entzug einer Bewilligung, die für den Betrieb der Antenne unerlässlich ist; bei Auftreten von Begebenheiten, die den Weiterbetrieb der Mobilfunkanlage aus Sicht des Mieters ungeeignet erscheinen lassen. az

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