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Anwalt des Zwillingsbruders will Thormann in den Ausstand schicken

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FreiburgDer Genfer Anwalt Jean-Pierre Garbade zeigt sich überzeugt, dass der Freiburger Untersuchungsrichter Olivier Thormann nicht ganz unparteiisch ist: «Der Untersuchungsrichter hat an der ersten Pressekonferenz betont, dass für den Polizisten die Unschuldsvermutung gilt – über meinen Mandanten hat er dies nicht gesagt.»

Autos gestohlen

Thormann ermittelt rund um den Todesschuss auf der Autobahn A 1 im April. Damals hatten Patrouillen der Freiburger und Waadtländer Polizei auf Alarm der Berner Kantonspolizei hin drei gestohlene Luxusautos verfolgt. Im Autobahntunnel bei Sévaz errichteten zwei Polizisten eine Sperre. Als sich das eine Auto näherte, schoss einer der Waadtländer Polizisten – und tötete den Fahrer. Kurz darauf wurde der Zwillingsbruder des Getöteten verhaftet: Gegen ihn wird wegen Autodiebstahls ermittelt (die FN berichteten).

«Steht unter Druck»

Der 18-jährige Franzose störe sich daran, dass derselbe Untersuchungsrichter rund um den Tod seines Bruders und gleichzeitig gegen ihn ermittle, sagt Jean-Pierre Garbade. Der Pflichtverteidiger findet es zudem problematisch, wenn ein Untersuchungsrichter gegen Polizisten ermittelt: «Untersuchungsrichter arbeiten täglich mit der Polizei zusammen – darum steht der Untersuchungsrichter unter Druck, wenn es um die Frage geht, ob er einen Polizisten vor Gericht bringt oder nicht.» In anderen Kantonen sei deshalb eine spezielle Untersuchungsstelle für Ermittlungen gegen Polizisten eingerichtet worden. «Aus all diesen Gründen verlange ich, dass Olivier Thormann in den Ausstand tritt», sagt Jean-Pierre Garbade und bestätigt einen Bericht in der gestrigen Ausgabe der Zeitung «Le Matin».

Keine Stellungnahme

Untersuchungsrichter Thormann wollte gestern keine Auskunft geben. Er liess durch Sophie Perrier vom Untersuchungsrichteramt ausrichten, dass das Ausstandsbegehren gestern Morgen eingegangen sei. «Nun nimmt die Prozedur ihren Gang», sagt Perrier auf Anfrage: Thormann werde Stellung nehmen, und dann werde der Präsident des Untersuchungsrichteramts den Fall untersuchen und über das Begehren entscheiden. njb

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