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Anwälte der Martigny-Fans verlangen Freisprüche

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Vor ziemlich genau drei Jahren kam es im Freiburger St.  Leonhard zu einer Massenschlägerei: Fans des Walliser Hockeyclubs Red Ice Martigny und Gottéron-Fans gerieten sich ordentlich in die Haare, als die Martigny-Fans mit ihrem Bus auf dem Weg an ein Auswärtsspiel einen Zwischenhalt in Freiburg einlegten. Insgesamt erliess die Freiburger Staatsanwaltschaft daraufhin wegen öffentlicher Zusammenrottung Strafbefehle gegen 44  Walliser. Einige von ihnen akzeptierten die Strafbefehle – sie erhielten, je nach Vorstrafenregister, bedingte oder unbedingte Geldstrafen sowie Bussen. 27 Walliser setzen sich aber gegen den Entscheid zur Wehr, deshalb kam es zu einem Prozess vor dem Polizeirichter des Saanebezirks.

Zum ersten Prozesstag vor gut zwei Wochen waren 19  der Beschuldigten erschienen. Am zweiten Prozesstag, der gestern stattfand, waren sieben weitere Angeschuldigte anwesend; eine Person liess sich dispensieren. Einige der Angeschuldigten kamen mit Anwälten, andere nicht.

Unklare Zeugenaussagen

Die Anwälte kritisierten in ihren Plädoyers vor allem das Vorgehen der Freiburger Justiz. Marie-Claire Pont Veuthey etwa, die acht Angeklagte verteidigte, zeigte sich erstaunt darüber, dass ihre Mandanten während der ersten zwei Jahre des Untersuchungsverfahrens überhaupt nie befragt worden seien. «Warum braucht es für einen so simplen Fall so viel Zeit?», fragte sie. Andere Anwälte betonten, dass die Anklage lediglich auf den Aussagen des Buschauffeurs beruhe – und diese seien zum Teil widersprüchlich gewesen. «Der Chauffeur machte sich Sorgen um seinen Bus und war gestresst. Ich will darum keinen Stein werfen. Aber die Anklage darf nicht auf einer einzigen Zeugenaussage beruhen», sagte Nicolas Voide, der zwei Walliser Fans verteidigte.

«Wo sind die Freiburger?»

Die Walliser Anwälte wiesen auch darauf hin, dass kein einziger beteiligter Gottéron-Fan einen Strafbefehl erhalten hat. «Wo sind die Freiburger? Man weiss nicht, wer sie waren, wie viele es waren. Der Staatsanwalt hat entsprechende Anfragen kurzerhand abgewiesen», bemängelte Voide. «Die Freiburger haben Geschosse geworfen und provozierende Aussagen gemacht. Sie waren direkt beteiligt und hätten wegen Raufhandels verurteilt werden müssen», hielt Didier Locher fest, der Anwalt eines weiteren Beschuldigten.

Die Anwälte verlangten für ihre Mandanten Freisprüche – aber auch für alle Beschuldigten, die sich von keinem Anwalt vertreten liessen. Nicolas Voide verlangte darüber hinaus eine Entschädigung von je 5000  Franken für seine beiden Klienten.

Der Polizeirichter Jean-Marc Sallin wird sein Urteil in den nächsten Tagen fällen.

bearbeitet von ko/FN

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