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Anwälte zerpflücken Anklage

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«Ein Berg, der eine Maus geboren hat», «ein leeres Dossier», «ein reines Delirium», «das Ergebnis eines persönlichen Kampfes»: Das Urteil der Verteidigung zur Arbeit von Staatsanwältin Yvonne Gendre fiel gestern vernichtend aus. Gendre beschuldigt drei Rumänen des Menschenhandels, der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei. Konkret wirft sie einer ehemaligen Bardame des Café de la Grand-Fontaine, dem Sohn einer Familie, die in Rumänien ein Prostitutionsnetz betreiben soll, sowie dessen Ehefrau vor, 16 Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Rumäninnen schafften in der Alten Brunnengasse in der Stadt Freiburg an (siehe FN von gestern).

Christian Delaloye, der die 23-jährige Ehefrau verteidigt, machte Verfahrensmängel geltend. Die seiner Mandantin zur Last gelegten Taten würden in der Anklageschrift nicht rechtlich qualifiziert. Um jemanden aber wegen organisierter Kriminalität schuldig sprechen zu können, brauche es mindestens drei Personen. «Fällt meine Mandantin weg, kann dieser Vorwurf bei den anderen Angeschuldigten nicht geltend gemacht werden», folgerte der Anwalt. Kanzleikollegin Estelle Magnin zeigte sich erstaunt darüber, dass die Anklage die junge Frau sowohl als Täterin als auch als Opfer des eigenen Ehemannes behandelt.

Beweislage kritisiert

Zudem bemängelte sie, dass nicht bewiesen werde, wohin das Geld der Prostituierten fliesse. Auch könne die Staatsanwaltschaft nicht belegen, inwiefern die Ehefrau ihre Kolleginnen kontrolliert haben soll.

«Was werfen Sie meinem Mandanten eigentlich vor?», fragte Anwalt Thomas Collomb an die Adresse von Staatsanwältin Yvonne Gendre. «Das Einzige, was ich von Ihnen heute gehört habe, ist, er sei Zuhälter seiner Ehefrau.» Alle im Gerichtssaal hätten indes sehen können, wie diese miteinander umgegangen seien. «Das ist Liebe», sagte Anwältin Josipa Buljan und verwies darauf, dass gemäss der Zeugin, die am Montag ausgesagt hatte, alle Prostituierten der Alten Brunnengasse einen Schlüssel haben und frei ein und aus gehen können. «Von Zwang kann nicht die Rede sein.»

Aline Bonard, Anwältin der Bardame, argumentierte: «Wenn es ein Netz gibt, dann wurde nicht belegt, inwiefern meine Mandatin Mitglied sein soll.» Zwar stamme diese auch aus Rumänien, aber aus einem Ort, der 400 Kilometer entfernt vom Familienclan des Angeschuldigten liege.

«Zeichen der Schwäche»

Von allen Verteidigern kritisiert wurde, dass sich die Staatsanwaltschaft in erster Linie auf die Aussagen einer einzigen Prostituierten und einer «invasiven Telefonabhörung» stütze, wie Bonard es bezeichnete. Das Material sei sodann nur selektiv in die Untersuchung eingeflossen. Als ein Zeichen der Schwäche bemängelten die Anwälte weiter, dass Staatsanwältin Gendre in ihrem Plädoyer die allgemein prekäre Situation an der Alten Brunnengasse bemüht habe. Und dass sie sich in ihrer Argumentation auf einen Fall berief, der bereits abgeurteilt worden sei und keinen Zusammenhang mit dem aktuellen Fall habe. Dabei geht es um einen Mann, der im Mai 2018 vom Strafgericht des Saanebezirks wegen Menschenhandel verurteilt worden ist, weil er seine Frau zur Prostitution an der Alten Brunnengasse gezwungen hatte. Der Täter ist ein Cousin des aktuell angeklagten Mannes (die FN berichteten).

Die Anwälte verlangten in allen Fällen einen Freispruch. Für die seit 22 Monaten inhaftierten Angeschuldigten – die Bardame und den Mann – verlangten sie pro Tag Freiheitsentzug eine Entschädigung von 200 Franken.

«Vom Geld getrieben»

Anders sieht es bei der Anklage aus. Yvonne Gendre plädierte für die beiden je auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine unbedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Für die junge Frau forderte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen. «Die Schuld aller Beteiligten wiegt schwer. Sie waren getrieben vom Geld.» Gendre legte dar, wie die Frauen finanziell und körperlich ausgebeutet wurden. Zivilklägerin Laurence Brand forderte für das Opfer, das ausgesagt hat, eine Genugtuung von 50 000 Franken zulasten der Bardame und des mutmasslichen Zuhälters. «Dem mittellosen Opfer wurde eine Anstellung als Kellnerin versprochen. Am Ende zwang man sie anzuschaffen. Für 4600 Franken, die sie an den Clan zahlte, musste sie sich 60 Mal verkaufen.»

Das Urteil wird am kommenden Freitag verkündet.

«Die Schuld der Beteiligten wiegt schwer. Alle drei waren getrieben vom Geld.»

Yvonne Gendre

Staatsanwältin

«Wenn es ein Netz gibt, dann wurde nicht belegt, inwiefern meine Mandantin Mitglied sein soll.»

Aline Bonard

Anwältin

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