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Anzeige gegen Mitarbeiter der Steuerverwaltung

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Ein Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung hat neben seiner Vollzeitstelle beim Kanton noch eine Beratertätigkeit für Freiburger Steuerzahler ausgeübt. Dabei hat die Finanzdirektion Unregelmässigkeiten festgestellt und sich entschieden, den Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Wie die Finanzdirektion in einer Mitteilung schreibt, wurde der Mitarbeiter von seinem Dienst suspendiert.

 Generalstaatsanwalt Fabien Gasser sagte auf Anfrage, dass gegen den Angestellten wegen Amtsmissbrauch und passiver Korruption ermittelt werde. «Die Untersuchung muss klären, ob die Person ihre offizielle Tätigkeit beim Staat mit derjenigen des privaten Beraters vermischt hat.» Zu prüfen sei, ob dem Staat ein Schaden entstanden sei, und ob die Person das Recht gehabt habe, die private Beratertätigkeit auszuüben. «Die Person sagt, ihre Vorgesetzten hätten von dieser Tätigkeit gewusst, und die daraus resultierenden Einkünfte seien steuerlich erfasst», so Gasser. Gemäss dem Generalstaatsanwalt gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf eine persönliche Bereicherung, wenn man vom Honorar für die Beratertätigkeit absieht.

 Die Unregelmässigkeiten seien von der Finanzdirektion Ende letzter Woche angezeigt worden, so Gasser. Am Mittwoch beschlagnahmte die Polizei Material am Wohnort und am Arbeitsplatz des Steuerverwalters. Auch machte die Polizei am Mittwoch eine erste Einvernahme. Gasser verwies darauf, dass für den Betroffenen die Unschuldsvermutung gilt. uh

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