Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt die Gesuche um Registrierung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) für «Vacherin fribourgeois», «Poire à Botzi» und «Damassine» veröffentlicht. Während der dreimonatigen Einsprachefrist dürfen Kantone sowie Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, Einsprache erheben. Im AOC-Register lassen sich geografische Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen. Deren Qualität und Haupteigenschaften werden durch ihre geografische Herkunft bestimmt. Ist der Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebietes benutzt werden. Die Produzenten haben sich dabei an ein detailliertes Pflichtenheft zu halten.
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