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AOC-Vorschriften verletzt

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Untertitel: Ermittlungen gegen Käser und Händler aus dem Sensebezirk

Wie die Tageszeitung La Liberté kürzlich berichtete, hatte es ein Sensler Käser unterlassen, einen Teil seiner Käselaibe entsprechend den AOC-Vorschriften zu kennzeichnen. Gemäss Aussagen von Direktor Philippe Bardet war dies aber nicht der Grund, weshalb die IPG Verdacht schöpfte, der Käser könnte schwarz Greyerzer produzieren. Gegenüber den Freiburger Nachrichten bestätigte er gestern, dass der erwähnte Käser zum Kreis jener Produzenten gehört, die von der IPG berechtigt sind, Greyerzer zu fabrizieren.
Laut La Liberté war die IPG auf den Fall gestossen, weil bei ihr ein Händler – ebenfalls aus dem Sensebezirk – verzeigt worden war. Im vergangenen Frühjahr bot sie dem Händler an, ihm die Laibe abzukaufen, die ausserhalb der AOC-Bestimmungen produziert worden waren. In diesem Zusammenhang erwähnte der Händler, er könne bis zu dreissig Laibe pro Monat liefern.

Verstoss auch gegen
Lebensmittelgesetz

Die IPG kaufte vorerst drei Laibe. Da zwei von ihnen nicht identifiziert werden konnten, übergab sie diese dem Kantonschemiker. Das Kantonslabor konnte den Weg des Käses bis zum Produzenten zurückverfolgen. Da der Kantonschemiker nicht alle Fragen zur Zufriedenheit klären konnte, reichte er beim Untersuchungsrichteramt eine Strafklage wegen möglicher Konsumententäuschung ein. Philippe Bardet präzisiert, dass es dabei nicht nur um Verstösse gegen die AOC-Vorschriften geht, sondern auch um Verstösse gegen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes.

Untersuchung eröffnet

Das Dossier liegt zurzeit in den Händen von Untersuchungsrichter Markus Julmy. Ermittelt wird gegen einen Käser und einen Händler, die verdächtigt werden, Käse auf den Markt gebracht zu haben, der gegen die AOC-Vorschriften sowie gegen das Lebensmittelgesetz verstiess. Wie der Untersuchungsrichter gegenüber La Liberté erklärte, steht er erst am Beginn der Ermittlungen. Er wollte deshalb auch keine Angaben über die fragliche Menge machen.

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