Apotheke im Dorf
Inwieweit auch Ärzte Medikamente abgeben dürfen, ist Sache der Kantone. Ein entsprechender Passus steht auch im Freiburger Gesundheitsgesetz: Somit darf ein Arzt in der Gemeinde, in der sich seine Praxis befindet, nur dann Medikamente abgeben, wenn es in der Gemeinde oder in der Nachbargemeinde keine Apotheke gibt. Als Kriterium gilt eine Entfernung von rund fünf Kilometern, wie Hans Jürg Herren, Generalsekretär der Gesundheitsdirektion, sagt.Die Frage der Kantonsgrenzen sei allerdings im Reglement nicht geregelt. «Ich gehe davon aus, dass daher in jedem Einzelfall auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse entschieden wird», erklärt der Generalsekretär.il