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Apple-Konzern lässt Abbildung eines Apfels als Marke eintragen

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Der US-Konzern Apple hat vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass die Abbildung eines Apfels auch in der Schweiz als Marke eingetragen wird. Dieser Markenschutz betrifft Ton-, Video- und Filmaufnahmen. Das zuständige Institut lehnte die Eintragung ab.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte sich in seinem Entscheid vom vergangenen Jahr auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei der Abbildung eines Apfels um ein Gemeingut handle, das nicht als Marke geschützt werden könne. Der Apfel würde zudem als bildlicher Hinweis auf das Thema der Ton-, Video- und Filmaufnahmen verstanden.

Weiter argumentierte das IGE, die Abbildung eines naturgetreuen Apfels werde nicht – wie im Markenverfahren um die Wortmarke «Apple» – aufgrund der Bekanntheit des Unternehmens als Hinweis auf den US-Konzern erkannt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Kein Hinweis auf Inhalt

Das Gericht hat nun eine Beschwerde von Apple gutgeheissen und den Entscheid des IGE aufgehoben. Die Markeneintragung sage nicht, für welches Thema die jeweiligen Aufnahmen verwendet würden.

Eine Zurückweisung der Eintragung würde ansonsten Marken für Ton-, Video- oder Filmaufnahmen als solche ausschliessen. Das IGE habe darüber hinaus nicht aufgezeigt, inwiefern ein aktuelles Bedürfnis des Marktes bestehe, das verwendete Bild freizuhalten.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-4493/2022 vom 26.7.2023)

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