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Arbeit von Behinderten darf defizitär sein

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Der Freiburger Verband der Organisationen des Personals der Sozialen Institutionen hatte in einer Medienkonferenz über Missstände in einer Behindertenwerkstätte im Greyerzbezirk berichtet. Das Arbeitsklima habe sich verschlechtert, der Persönlichkeitsschutz von Mitarbeitern sei missachtet worden, und schliesslich habe sich die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Institution verschlechtert. Diese seien als «Angestellte» bezeichnet worden, kritisierten die Grossräte Nicolas Repond (SP, Bulle) und Benoît Rey (CSP, Freiburg) in einer Anfrage an den Staatsrat. Sie zitierten den Direktor der Stiftung, wonach die Arbeit der Behinderten die Kosten der Werkstätte aufwiegen müsse, damit sie in beruflicher Hinsicht anerkannt werde.

Der Staatsrat schreibt nun, dass die Gesundheits- und Sozialdirektion ein Audit für die Institution angeordnet habe, das Ende April 2018 vorliegen soll. Es sei aber nicht korrekt, dass die Tätigkeit der Menschen mit Behinderungen die Betriebskosten einer öffentlich subventionierten Werkstätte decken muss. Ein Beweis seien die tatsächlichen Zahlen von 2013 bis 2016, so der Staatsrat. Für diesen Zeitraum seien die Betriebsdefizite der geschützten Werkstätten von 33,77 auf 34,88 Millionen Franken gestiegen, der Umsatz aber von 14,15 auf 13,95 Millionen Franken gesunken. Gleichzeitig wurden 19 neue Plätze geschaffen. Es bestehe also keinerlei Zusammenhang zwischen der Anstellung in einer Werkstätte und der Deckung der Betriebskosten.

«Die Rentabilität ist keine Forderung der öffentlichen Hand», schreibt der Staatsrat. Es gebe verschiedene Arten von Werkstätten, von denen einige auf Produktion und andere auf Beschäftigung ausgerichtet seien. Die Leistungen müssten den Kompetenzen und Bedürfnissen der Behinderten entsprechen.

uh

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