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Arbeiter fällt acht Meter in die Tiefe – Vorgesetzter erhält bedingte Strafe

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Bei Dachdeckerarbeiten an einem Gebäude im Sensebezirk war ein Mann im November 2014 acht Meter in die Tiefe gestürzt. Dabei zog sich der Mann Brüche des Schlüssel- und des Steissbeines zu. Die Verletzungen führten zu längerfristigen Beeinträchtigungen, so dass der Mann auch ein Jahr nach dem Unfall erst zu 70 Prozent arbeitsfähig war. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg in einem Strafbefehl, den sie gegen den Vorgesetzten des Verunfallten ausgestellt hat.

Die Situation, die zum Unfall geführt hatte, ereignete sich gemäss Staatsanwaltschaft beim Entfernen von Dachziegeln: So seien die ersten Ziegelreihen bereits von Mitarbeitern des Mannes vom Gerüst aus entfernt worden, ehe dieser auf die Dachlatte stieg, um eine weitere Reihe zu entfernen. Unter seinem Gewicht gab die Holzlatte nach und der Mann stürzte ab.

Ungenügend gesichert

An der Traufseite des Daches war zwar vorschriftsgemäss ein Gerüst samt Spenglergang errichtet worden. Zwischen dem Gerüst und der Hauptfassade befand sich jedoch ein freier Raum, in welchem weder ein weiteres Gerüst noch ein Fangnetz montiert worden war. Der Rapport der Arbeitsinspektoren der Suva–diese hatten die Baustelle unmittelbar nach dem Unfall begutachtet–ergab, dass vor Ort eine individuelle Seilsicherung zwar möglich gewesen wäre, diese aber nicht zum Einsatz kam. Weil der Arbeitgeber seiner Aufgabe, vollflächige Auffangnetze oder Fanggerüste zu montieren, im vorliegenden Fall nicht genügend nachgekommen sei, verurteilt ihn die Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde. Neben einer bedingten Geldstrafe von 3200 Franken verhängte die Staatsanwaltschaft eine Busse von 800 Franken gegen den Vorgesetzten. Ausserdem muss dieser die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 600 Franken bezahlen. mz

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