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Arbeitgeber müssen offene Stellen melden

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Ab Juli gilt in der gesamten Schweiz eine Meldepflicht für offene Arbeitsstellen. Die neue Regelung geht auf die Masseneinwanderungsinitiative zurück. Von der Meldepflicht betroffen sind jedoch nur Berufsgattungen, bei denen die Arbeitslosenquote bei mindestens acht Prozent liegt. Gestern hat das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) dazu in Murten zu einer Medienkonferenz geladen. Laut dem Leiter des AMA, Charles de Reyff, ist die Meldepflicht die Gelegenheit, um die Partnerschaft zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und den Unternehmen auszubauen.

emu

Bericht Seite 3

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